Also, ich häng mich mal kurz an den Thread an:

WO genau steht es denn, dass man nur in der zuletzt absolvierten Weiterbildung arbeiten darf? Würd mich interessieren, da ich nun doch den Internisten zu Ende mache, aber ich einfach ein Mensch bin, der viele Dinge gerne hat und ich schließe eine operative Weiterbildung danach keinesfalls aus...(egal, was manche darüber denken mögen...ich bin noch nicht 30 und könnte bei idealen Bedingungen mit 32 den Innere - FA haben, danach könnte ich immer noch 5 Jahre Chir draufsatteln und wär 37-38 Jahre alt...ich denke, das kann man ohne Familienplanung (wie in meinem Fall) durchaus machen...und seis nur aus Interesse).

Und wenn ich dann mit 45 Jahren doch sage, ich will mich als Internist niederlassen...wer soll das verbieten? Ich WÄRE ja FA für Innere...(ob man nicht vorher nochmal ins Fach einsteigt, damit man frischere Kenntnisse hat, ist ja eine andere Sache). Kann ja nicht sein, dass einem ein FA wieder "aberkannt" wird??? Man kann ja auch 10 Jahre "Babypause" machen nach dem FA und darf sich niederlassen? (dass ich dann nicht auf mein Schild schreibe, dass man FA fü Innere UND Chirurgie ist, ist mir klar und auch nicht wichtig und ich würde auch keine ambulanten OPs abrechnen wollen, ich will einfach nur beide FÄte machen).

Kann mir jemand eine Textpassage dazu nennen, ich hab leider selbst noch nichts gefunden.

Vielen Dank, LG Lee