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vielleicht könnt ihr euch mal mit den Internisten kurzschließen... ein Teil der Tätigkeiten wie z.B. Coloskopien, Gastroskopien, Proktoskopien u. Rektoskopien wird ja von Internisten und Chirurgen durchgeführt, so dass ihr euch vielleicht statt einem Jahr Chirurgie dann vielleicht 1 1/2 Jahre über die zusätzliche Weiterbildungsberechtigung der Inneren anrechnen lassen könnt würde ich mal bei der LAEK nachfragen ob das geht
Geändert von Jub (27.02.2009 um 14:38 Uhr)
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Endoskopien kann man sich schon anrechnen lassen - eine Rotation in die Innere ist aber normalerweise erst nach dem Common Trunk anrechenbar.