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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ist es ratsam sich zw. dem letzten Semester und der 1. Stelle sich arbeitslos zu melden?

    Was hat man davon? Ich habe noch nie so gearbeitet, dass ich Steuern zahlen mußte. Somit habe ich doch auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Also was hab ich dann davon mich dort zu melden?

    Vielleicht könnt ihr es mir ja erklären, ich steig da nicht richtig durch...

    Dank

    Gruß
    sp16



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  2. #2
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    Ich glaube du bekommst dann ein paar Euro für Bewerbungen, ansonsten ---> Hartz IV, dafür muss man sich aber komplett entblättern, außerdem schon exmatrikuliert sein.

    HH



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  3. #3
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    Man bekommt Bewerbungskosten 5€ pauschal pro Bewerbung und die Anreisekosten zu Bewerbungsgesprächen. Außerdem wird u.U. der Umzug gezahlt. Für ALG I muß man in den letzten 12 Monaten sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. ALG II (Hartz IV) gibt es nur bei Bedürftigkeit, wie HH schon angedeutet hat. Dazu muß man exmatrikuliert sein. Außerdem gibts nur ganz oder gar nicht. Das heißt, gerade in Bezug auf die Krankenkassenkosten: Entweder man bekommt komplett HartzIV und die Krankenkassenkosten werden neben Grundsicherung und Miete bezahlt oder man bekommt gar nichts! Außerdem ist dann automatisch das Jobcenter am Wohnort für einen zuständig bei Harzt IV Bezug, die Dich meistens schnell in Lohn und Brot bringen wollen gerne auch im nichtärztlichen Bereich. Wenn Du auf ALGII verzichtest, dann wirst Du in der Regel vom Hochschulteam Deiner Region betreut. Da weht ein deutlich freundlicher Wind, glaub mir...



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  4. #4
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    gutes thema, wollt ich auch grad starten. wie lautet demzufolge die allgemeingültige empfehlung ? bei mir isses so dass ich noch bis zum 31.3. student bin, am 1.4. hoffentlich irgendwo anfange. falls es der 1.5. wird und ich das demnächst erfahre, ist es dann notwendig sich für den einen monat arbeitslos zu melden, ja oder nein ? immerhin ist es wohl so, dass man sich 3 monate vor der zu erwartenden arbeitslosigkeit melden sollte.

    mfg



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  5. #5
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    bei mir ist es so, dass ich bis 31.3. Student bin, danach mein Examen mache und dann ab Juli arbeiten könnte

    vorausgesetzt ich bestehe und bekomme einen Job...

    da ich aber nichts offen legen will, kommt für mich A-Amt nicht in Frage.



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