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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
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    Guten Morgen,

    okay, dann hatte ich Dich falsch verstanden.
    Wahrscheinlich kommt es wirklich auf die jeweiligen Sachbearbeiter an (bezogen auf Talelady
    Meine Sachbearbeiterinnen sind ganz nett und wenn ich denen nächste Woche erzähle, dass ich ab Ende März wieder aus dem System raus bin, werden sie sich bestimmt freuen....
    Klar ist, dass wenn man "Hab und Gut" hat, dass man ab einem bestimmten Betrag kein ALG2 bekommt.
    Ich muss selbst auch gestehen, dass ich überrascht war, dass der Antrag durchgegangen ist. Wollte es mal ausprobieren, denn ich wollte net mehr länger meinen Eltern auf der Tasche liegen (was ihnen scheinbar nix ausmacht). Zudem schreibe ich gerade meine Dissertation, so dass es schwierig wäre, wenn ich parallel noch jobben müsste.
    Naja, leider gibt es wirklich net viele tolle Optionen für die Überbrückung (Kredit, Eltern, Wohngeld, ALG2)
    Wünsch Euch einen schönen Tag



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  2. #22
    Medizinischer Gendernaut Avatar von LIBre
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    Semester:
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    Vielleicht hab ich jetzt was überlesen, aber ich frag einfach so oder so nochmal:
    Bei uns in Köln ist es so, daß wir für das Examenssemester eingeschrieben bleiben MUSSTEN, die Studiengebühren aber nach bestandenem Examen zurück bekommen (so hatte ich wenigstens noch das Semesterticket, auch was schönes). Aller Voraussicht nach werde ich am 1.8. anfangen, also noch während des SS09, für das ich ja wie oben erwähnt noch eingeschrieben bin. Sobald ich mein Zeugnis in den Händen halte, werde ich zum Studierendensekretariat tapern, um mein Geld zurück zu fordern. Jetzt meine Frage: Kann ich weiter immatrikuliert bleiben? Allein schon wegen Promotion und so? Ja, oder? Kann mir doch keiner verbieten, als (Promotions)student der Medizin immatrikuliert zu bleiben, und am 1.8. trotzdem mit der Arbeit zu beginnen...
    Und ganz generell, wenn ich jetzt NICHT anfangen würde, könnte ich doch "einfach" als Promotionsstudent immatrikuliert bleiben (mit AStA-Beitrag aber ohne Studiengebühren) und müßte mich rein theoretisch dann auch gar nicht beim Arbeitsamt melden, oder?
    Vielleicht weiß ja jemand da Bescheid, sonst frag ich mal beim Studierendensekretariat nach, in der Hoffnung, daß die Ahnung davon haben...
    "Nein nein, was Du eben gesagt hast, irgendwas mit... Niere ..."
    "Ich glaube, Emma bezieht sich auf das Wort "imaginiere", Mylord!"



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