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Atosil und/oder Haldol ist schon ok. Musst aber auch das Akineton bereit halten, falls es unter Haldol zu Schlund-/Zungen-/Blickkrämpfen kommt.
Ich habe (derzeit in der Psychiatrie arbeitend) neulich zum 1x einen heftigen Zungenkrampf bei einer psychotischen Patientin gesehen, die ich erstmal mit Haldol abgedeckt hatte. Akineton i.v. beendet das Geschehen schnell.
Bzgl. der Fixierung musst Du die in Eurer Klinik übliche Vorgehensweise erfragen. Bei uns in der Psychiatrie brauchen wir für eine Fixierung nicht nur einen wirklich sehr guten Grund (und Personalmangel beim Pflegepersonal sollte kein Grund sein), sondern auch eine entsprechende Rechtsgrundlage, sprich: PKG (oder auch Betreuungsrecht? Ab nächster Woche arbeite ich endlich auf einer geschlossenen Station, dann werde ich diese Dinge genauer lernen). Wenn ich im Dienst also zu einem völlig austickenden Patienten gerufen werde, der sich bislang freiwillig auf der geschlossenen Station aufgehalten hat, und fixiert wird, muß ich nachträglich noch ein PKG einleiten. Es gibt auch noch § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand), aber von der Benutzung dieses Paragraphen für eine Kurzzeitfixierung ist uns immer abgeraten worden.
Eine Freundin, die in der Anästhesie arbeitet, meinte, daß sie auf der Intenivstation auch ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage bis zu 24h fixieren darf. Informiere Dich also nach den hausinternen Regelungen bei Euch und nutze die Fixierung wirklich nur nach reiflicher Überlegung. Dann sollte es schon passen.