Wenn du dich auf ein einzelnes Kapitel / einen Sammelwerkbeitrag beziehst, dann reicht das, was Flemingulus beschrieben hat.
Bei einer Monographie reicht das nicht. Zweck der Literaturangabe ist ja, dass der Leser die Originalstelle wiederfinden kann! Das geht bei einem Kapitel von zehn Seiten oder einem dünnen Zeitschriftenartikel ohne genauere Angabe, aber nicht bei einer Monographie von 100 und mehr Seiten.
Angaben wie
"... in einer Übersicht [18, S. 512] ..."
"... in der Literatur (z. B. [2], Abschn. 3.4) ..."
sind erlaubt und üblich.
(Diese Beispiele sind aus Ebel & Bliefert: Schreiben und Publizieren in den Naturwissenschaften, ISBN 3-527-29626-3)