Wenn man im ärztlichen Versorgungswerk ist, kann man riestern. Nur wenn man nicht mehr gesetzlich rentenversichert ist, kann man auch nicht mehr riestern. Rürup muss man sich halt überlegen, ob sichs rechnet.Zitat von MediHH
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Meines Wissens kommt Riestern für unser eins gar nicht in Frage, da Personen die in gesonderten Absicherungwerken sind (wie eben die Ärzteversorgung) nicht riestern können.
Was du tun kannst ist rürpen.
Der Vorteil einer Rürüp Kombi ist das beides (sowohl Rentenanteil als auch BU Teil) steuerlich gefördert werden und die Rentenversicherung meist von der BU weiterbezahlt wird falls man wirklich Berufunfähig wird. Die BU einzeln könnte man wohl auch steuerlich geltend machen, aber in einem Topf zusammen mit der Krankenversicherung und anderen Versicherungen (Der meist schon durch die Krankenversicherung voll ist) Aber da kann ich Dir keine genaue Aussage zu treffen.
Das Problem an der Ganzen Sache ist, das man nicht eines ohne das andere Los wird. Also wenn du ne billigere BU findest, kannst du die alte meist nicht so einfach kündigen ohne auch die Rentenversicherung zu kündigen ( Was auch wirtschaftlich vollkommen daneben wäre).
Letztlich ist eine BU wie auch eine Haftpflicht eine Risikoversicherung, dass heißt wenn nichts passiert ist das Geld weg.
Wenn man im ärztlichen Versorgungswerk ist, kann man riestern. Nur wenn man nicht mehr gesetzlich rentenversichert ist, kann man auch nicht mehr riestern. Rürup muss man sich halt überlegen, ob sichs rechnet.Zitat von MediHH
"Well, I sort of don’t trust anybody who doesn’t like Led Zeppelin."— Jack White.
Nein kann man nicht, bin gesetzlich versichert und im Versorungswerk und durfte nicht riestern .Zitat von medianab
Es sei denn man ist verheiratet, dann gehts.Zitat von Kathibaby
Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.
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Bin zwar auch verheiratet, allerdings mit einem Selbständigen und der zahlt nicht in die Rentenversicherung ein und daher geht auch das nicht.Zitat von milz