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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von Feuerblick
    Du merkst es, denn es ist als Nebenabrede ein zusätzliches Blatt.
    Juchu, dann bin ich wohl drumherum gekommen. Sehr schön!! Noch ein Vorteil an diesem Haus (neben guter Bezahlung und wenigen Überstunden).

    LG,
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  2. #12
    Banned
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    Die opt-out-Regelung kann nicht als Teil des Vetrags verkauft werden. Man muß diese gesondert unterschreiben. Zur Sicherheit solltest Du aber Deinen Vertrag lesen, bevor Du unterschreibst



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  3. #13
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Zitat Zitat von John Silver
    Die opt-out-Regelung kann nicht als Teil des Vetrags verkauft werden. Man muß diese gesondert unterschreiben. Zur Sicherheit solltest Du aber Deinen Vertrag lesen, bevor Du unterschreibst
    Im Vertrag stand nichts davon. Ich war mir nur nicht sicher, ob mir da irgendwas untergeschoben wurde, ohne dass das Wort "opt-out-Regelung" gefallen ist. In meinem Vertrag steht ganz klar 42h-Woche.

    LG,
    Ally
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  4. #14
    PJler-Ausbeuterin Avatar von alley_cat75
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    Um als Neuling die kommenden 6 Monate ruhiger schlafen zu können, würde ich die Regelung zunächst unterschreiben. Man kann sie jederzeit widerrufen. Perspektivisch sollte man sich sehr gut überlegen, ob man in so einem Haus tatsächlich weiterarbeiten möchte. So eine Klinik verdient mit uns Geld und erwirbt durch gewissenhafte ärztliche Arbeit einen guten Ruf. Es ist schlicht daneben, müde und Fehler machende Ärzte in Kauf zu nehmen.
    ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.



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  5. #15
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    um mal einiges gesundes juristisches halbwissen zum besten zu geben:
    (gehen wir mal von einer geregelten arbeitszeitdokumentation aus) ;)

    ohne opt-out hast du eine 42h-woche regulär.
    lt. arbeitszeitgesetz darfst du im jahresdurchschnitt 48h/woche arbeiten, also 26 Überstunden pro Monat machen. Mehr DARFST du eigentlich nicht arbeiten. es gibt verschiedene regelungen welche monate in den 12-monatsdurchschnitt reinspielen...zB ob eine woche urlaub oder 3... (wir gehen immer noch davon aus jede geleistete überstunde wird auch dokumentiert)

    also kann man dir auch nur 26 überstunden pro monat maximal auszahlen...FZA mindert natürlich den jahresdurchschnitt.
    wenn also an einem haus überstunden in FZA ausgeglichen werden, bedarf es eigentlich keiner opt-out regelung

    anders wenn du die überstunden ausgezahlt haben möchtest (zB weil in deinem haus nicht genug personal vorhanden ist um den mitarbeitern zusätzliche 4 wochen fza im jahr zu geben...oder du einfach mehr geld zur verfügung haben willst und mit weniger freizeit auskommst)
    es gibt zumindest im TVÄ die möglichkeit die mögliche wochenarbeitszeit zu erhöhen...allerdings nur im rahmen von bereitschaftsdiensten...36 oder 48h stundendienste wird es aber dennoch nicht geben, da man nach allerhöchstens 24 stunden arbeit (also auch 8 stunden vollarbeit plus 16h bereitschaftsdienst) nach hause gehen muss...(steht irgendwo/wie im arbeitszeitgesetz und auch im TVÄ zB)

    du kannst also pro monat 26 reguläre überstunden machen plus 26 bereitschaftsdienstüberstunden (faktorisiert mit dem jeweiligen bereitschaftsdienstsatz...zB. 95%), bis zu zB 54h/Woche arbeitszeit (§7 abs. 5 TVÄ zB) bzw eben was die jeweilige opt-out regelung vorsieht (also zB 42 BD-Stunden zusätzlich pro monat)
    natürlich könnte man auch nur bereitschaftsdienstüberstunden machen bzw alles zwischen diesen beiden "überstundenarten" aufsplitten.

    man sollte bedenken, dass alleine ein samstag 24h-BD plus 22,8 Stunden sind, da man ja keinen FZA nimmt am sonntag. ein freitag kann zB 14,725 plus-stunden sein. man kommt also auch so recht schnell an entsprechende grenzen, wenn nicht zusätzlicher FZA genommen wird...

    das gehalt wohlgemerkt ist immer auf die 42 stunden (TVÄ) ausgerichtet...Überstunden werden gemäß tarifvertrag mit zB 115% vergütet

    aus meiner perspektive (uni. große abteilung, viele BD) muss ich sagen, dass wenn ich so mit bekannten/freunden vergleiche die in der wirtschaft arbeiten (bwl, dipl.ings), dass die pro woche auch so um die 50+ stunden arbeiten.
    wenn ich jetzt mein gehalt inkl überstundenauszahlung mit deren vergleiche so komme ich eigentlich wirklich gut weg im vergleich wenn ich grundgehalt und ausbezahlte überstunden addiere


    (bitte jetzt keine anmerkungen hinsichtlich vergleich von verantwortung, stress und so...mir macht mein job enorm spass und ich könnte nicht 10 stunden am tag am schreibtisch hocken)

    jeder sollte selber entscheiden, ob er eine solche regelung unterschreibt, oder lieber mehr freizeit genießt.

    die "politischen" auswirkungen so etwas nicht zu unterschreiben, lasse ich mal großzügig weg...



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