teaser bild
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 23
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    ausgehext....1. WBJ
    Mitglied seit
    11.08.2004
    Ort
    Essen
    Semester:
    ausgeHEXt
    Beiträge
    503

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich bräuchte mal eine Info von euch, die bereits eine Approbation beantragt und erhalten haben. Ich finde nirgendwo eine Aussage darüber, was im diesem tollen Führungszeugnis der Belegart 0 nun drin stehen darf. Ich habe vor Gericht ein Ordnungsgeld verhängt bekommen, da ich die Schweigepflicht einem Pat. gegenüber vor Gericht nicht brechen(es gab keine Entbindung) wollte(als Krankenschwester). Ich hatte anwältlichen Beistand, wir haben Beschwerde beim OLG eingereicht und leider nicht Recht bekommen. Ich war nur dummerweise Zeugin und habe jetzt eben diesen Beschluss gegen mich und tierisch Angst darum, dass mein Studium am Ende umsonst war. Also weiß jemand was darin stehen darf? Bisher habe ich auch nur rausbekommen, dass dieser Beschluss zwar nicht im normalen Führungszeugnis erscheint, aber ob er auch in diesem Besonderen für den Approbationsantrag steht konnte ich nicht rausfinden.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.375
    Du müsstest mal genauer schreiben, wie hoch das Ordnungsgeld ist und ob es wirklich ein Ordnungsgeld ist. Alles unter 90 Tagessätzen bleibt wohl im Führungszeugnis unerwähnt, sagte mir mal eine Anwältin.
    EDIT: Google doch mal nach "Führungszeugnis, Belegart 0" und schau nach, was darin erscheint. Ich hab das irgendwann mal gefunden, weiss nur grad nicht mehr, wo das war. War der genaue Gesetzestext mit Erläuterungen. Vielleicht erscheint das Ordnungsgeld gar nicht?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976
    "Belegart Null" heißt soweit ich weiß nur, daß das Zeugnis direkt an die Behörde (in diesem Falle das LPA) geschickt wird - nichts weiter!
    Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, aber so wurde es mir auf der Gemeinde erklärt....

    Zum Thema Ordnungsgeld weiß ich leider nix.
    Don't be afraid of work - fight it!!





    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    14.09.2006
    Ort
    Ruhrjebiet
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    40
    Hallo,

    ein Ordungsgeld taucht gar nicht im Führungszeugnis auf. Geldstrafen tauchen erst auf, wenn man zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde. Selbst Bewährungsstrafen unter 3 Monaten erscheinen nicht.

    Also, keine Sorge, ganz umsonst war dein Studium nicht.


    Greetz


    EDIT: http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__32.html



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    ausgehext....1. WBJ
    Mitglied seit
    11.08.2004
    Ort
    Essen
    Semester:
    ausgeHEXt
    Beiträge
    503

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    also das Ordnungsgeld wurde gar nicht mit Tagessätzen benannt oder so, ich war ja auch nur Zeugin und habe eben eine Frage zur Person des Pat. nicht beantwortet. Das Ordnungsgeld liegt bei 300 Euro oder eben 6 Tagen Beugehaft ersatzweise um mich zu einer Aussage zu zwingen. Zu der Zeit stand aber auch noch eine Drohung im Raum, dass ich mit einer Anzeige im Falle einer Aussage zu rechnen habe. Durch das OLG weiß ich jetzt, dass ich da nichts mehr zu fürchten habe, aber das Ordnungsgeld muß ich zahlen. Ich weiß das mit den 90 Tagessätzen, aber ich meine das gilt nur für das "einfache Führungszeugnis" nicht für dieses Belegart 0-Ding.

    @ Bailo: das sieht ja tatsächlich mal ganz gut aus! Vielen Dank dafür!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook