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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    Ich habe gestern mit einer Dame des Personalrates gesprochen. Diese war sehr nett, hatte aber nicht so wirklich den Durchblick. Sie hat mir dann aber angeboten, mir die Tabellen und Verträge aus dem Intranet per Mail zu kommen zu lassen.
    Es besteht nach diesem wirklich ein Mantelvertrag zwischen UKL und dem MB aus dem Jahr 2007, erstmals kündbar 12/09. Nach diesem liegt das Grundgehalt im ersten Jahr bei 3200 Euro, also etwa 100 weniger als nach TV-Ä (Ost). Zu der Angleichung wusste die Dame nichts zu sagen. Ich denke aber, der MB wird den Vertrag ohnehin zum Jahresende rechtzeitig kündigen und dann aufgrund der Angleichung Ost-West des TV-Ä neu verhandeln. Kommt die Angleichung nun doch früher, hat man vermutlich ein paar Monate Pech gehabt und verdient in der Zeit um einiges weniger.

    Ich habe meine Bedenken nun mehr oder weniger über Bord geworfen. Klinik und Abteilung waren mir sympathisch und ich habe bei der Zusage eine schnelle Bauchentscheidung getroffen, welche ja oftmals nicht die schlechtesten sind. An den 100 Euro soll es jetzt nicht liegen dass ich die Entscheidung anzweifel und wenn mir alles nicht zusagt oder ich langfristig mit den TV nicht zufrieden bin, bzw. mir die Stadt auf Dauer nicht gefällt kann ich ja jeder Zeit gehen. Wir leben ja schließlich in einem mobilen Land.



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  2. #17
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Und in Leipzig wirst Du wohl auch mehr als 100€ weniger an Miete zahlen als in Hamburg für etwas Vergleichbares, so was muss man ja auch in den Reallohn mit einrechnen. Viel Spaß bei dieser Stelle



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  3. #18
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Und in Leipzig wirst Du wohl auch mehr als 100€ weniger an Miete zahlen als in Hamburg für etwas Vergleichbares, so was muss man ja auch in den Reallohn mit einrechnen. Viel Spaß bei dieser Stelle
    Das ist eine sehr Arbeitgeberfreundliche Argumentation:
    warum verdienen dann zum Beispiel die Leute in Giessen und in München die selbe Summe???

    R.



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  4. #19
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Meine Aussage war lediglich dazu gedacht, Lara, die, wenn ich das richtig verstanden habe, gerne nach Leipzig ginge, in Ihrer Entscheidung zu stützen bzw. ihr ein weiteres Argument dafür zu liefern. Damit habe ich ja nun keine allgemeingültige Aussage über die Richtigkeit verschiedener Löhne getroffen. Und dass man in Städten mit niedrigeren Mieten/Lebenshaltungskosten real mehr vom nominell gleichen Einkommmen übrig hat als in Städten, in denen man finanziell mehr einplanen muss, ist ja nun mal Fakt.



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  5. #20
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    Zitat Zitat von lara162 Beitrag anzeigen
    Es besteht nach diesem wirklich ein Mantelvertrag zwischen UKL und dem MB aus dem Jahr 2007, erstmals kündbar 12/09. Nach diesem liegt das Grundgehalt im ersten Jahr bei 3200 Euro, also etwa 100 weniger als nach TV-Ä (Ost). Zu der Angleichung wusste die Dame nichts zu sagen. Ich denke aber, der MB wird den Vertrag ohnehin zum Jahresende rechtzeitig kündigen und dann aufgrund der Angleichung Ost-West des TV-Ä neu verhandeln. Kommt die Angleichung nun doch früher, hat man vermutlich ein paar Monate Pech gehabt und verdient in der Zeit um einiges weniger.
    .
    Weil ich gerade meine Abrechnungen vor mir habe - ich arbeite auch im Osten nach TVÄ und meines Wissens erfolgte die Angleichung bereits im Juni oder so und ab Januar gab's die tarfilich vereinbarte Steigerung, jedenfalls sind's jetzt bei mir 3662,66€ brutto Grundgehalt (1. WBJ), den TVÄ Ost dürfte es ja eigtl nicht mehr geben...



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