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Thema: Zwangsurlaub

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    Eine etwas ungewöhnliche Frage für dieses Forum, trau mich kaum sie zu stellen, aber vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus...

    Darf der Arbeitgeber seine Angestellten in "Zwangsurlaub" schicken, bzw. sie auffordern ihre Überstunden an von ihm festgesetzten Tagen einzulösen? Das evt. auch noch kurzfristig; also quasi - "es ist grad wenig zu tun, bleiben Sie morgen Nachmittag zuhause"?

    Mir ist wohl bewusst, dass der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung mitreden kann, und Betriebsurlaub oder ähnliches zu bestimmten Zeiten vorgeben kann.
    Aber so?

    Ich wollte mir meine Überstunden für eine Fortbildung sparen, zu der ich nur zur Hälfte freigestellt werde, seh das nicht ein meinen Urlaub so sinnlos über die Woche verteilt verbrauchen zu müssen. Jetzt ein ungenütztes Minus anhäufen, um dann wenn ich es brauche nicht frei nehmen zu können...

    Bin irgendwie der Meinung, wenn mal wenig los ist, ist es das Risiko des Arbeitgebers, wenn das nicht weit voraus planbar ist dann muss er das eben aussitzen.

    Hat davon jemand Ahnung?



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  2. #2
    Gold Mitglied
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    Bei den Überstunden darf der Chef festlegen, wann diese genommen werden sollen, auch kurzfristig. Er darf allerdings dich nicht aus dem Überstundenfrei holen.
    Deinen Urlaub kannst du dir in Absprache mit den Kollegen frei einteilen. Wenn im Vertrag allerdings was von Betriebsferien sthet bist du daran gebunden. Das dürfte für ein KH allerdings eher nicht zutreffen.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Also bei uns muss man die Überstunden innerhalb von 2 Monaten verbrauchen, sonst verfallen sie. Ansonsten gibt es keine Restriktionen.

    Das hängt wahrscheinlich von Deinem Vertrag ab, nicht?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    sorry hab unaufmerksam gelesen... (deshalb gelöscht)
    Geändert von Espressa (26.02.2009 um 18:47 Uhr)



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  5. #5
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Zitat Zitat von Alzheimer Beitrag anzeigen
    Bei den Überstunden darf der Chef festlegen, wann diese genommen werden sollen, auch kurzfristig. Er darf allerdings dich nicht aus dem Überstundenfrei holen.
    Äh, das habe ich gerade gestern anders erzählt bekommen. Nämlich dass ich Überstunden nicht für einen Urlaub nutzen könne, da ich jederzeit zurück beordert werden könne
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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