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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Die Augenärzte haben ja nun das Glück, nicht wie (fast?) alle anderen Fachrichtungen an den allgemeinen KV-Diensten teilnehmen zu müssen, sondern nur fachspezifisch arbeiten zu müssen. Einer meiner Kollegen hat ab dem vierten WBJ an den KV-Diensten teilgenommen, das sei, so seine Aussage, zumindest für diese Fachrichtung die Voraussetzung gewesen.



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  2. #7
    Ehemaliger User 20130505
    Guest
    Er hat dann aber augenärztlichen KV-Notdienst gemacht.

    Aber welche Vorausetzungen muss man für die Teilnahme am allgemeinen/allgemeinmedizinschen Notdienst erfüllen?



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  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Klar hat er das, nichts Anderes sagte ich. Und auch ein schamanischer ist dennoch ein KV-Dienst



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  4. #9
    Ehemaliger User 20130505
    Guest
    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Klar hat er das, nichts Anderes sagte ich. Und auch ein schamanischer ist dennoch ein KV-Dienst
    Klar.Ich hatte das auch alles genau so verstanden.



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  5. #10
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    Chris06: für die KV-Dienste muss man inzwischen Facharzt sein ( ist noch nicht lange her, da konnte man das als WBA machen)
    Der Verdienst ist regional unterschiedlich: bei geregelter Notdienstpraxis z.B. 30,-€ pro Stunde, bei einzelnen Praxen Pauschalen (zwischen 200,- und 500,- Euro/24h). Am besten erkundigst Du Dich bei der in Deiner Region zuständigen KV. Die führen meisten auch einen Vertreterpool, auf den die Praxen zurückgreifen können.



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