@Relaxometrie: Die Rechtslage ist da für alle Abteilungen gleich. Der Unterschied besteht nur darin, das man sich in den Psychiatrien an das vorgeschriebene Procedere hält und in den meisten anderen Abteilungen aufgrund von Nichtwissen oder weil man es für zu umständlich hält, eben nicht.
Nein, eine ärztliche Unterschrift legitimiert keine Freiheitsberaubung. Es kann im akuten Notfall bei einem vorliegen von Eigen- oder Fremdgefährdung eine notfallmäßige Fixierung ohne vorherige Zustimmung des zuständigen Vormundschaftsgericht erfolgen. In den PsychKGs der einzelnen Länder sind normalerweise auch die Zeiträume genannt, innerhalb von denen das Vormundschaftsgericht informiert werden muss.Zitat von Lava
Achja, und Bettgitter stellen auch eine Freiheitsberaubung dar.