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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Workaholic Avatar von synovia
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    ach du Schreck - ... schon Facharzt?
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    Oh, das ist ja genau mein Thema. Stand nämlich letztens im Nachtdienst vor diesem Problem. Pat. völlig verwirrt und unruhig im Rahmen einer Elektrolytentgleisung, ist trotz Bettgitter (die ja, so weit ich weiß, auch schon eine "Freiheitsberaubung" darstellen) ständig aus dem Bett gestiegen, dabei erhebliche Frakturgefährdung aufgrund des Gesamtzustands.
    Hab dann die diensthabende Psych angerufen und gefragt, was ich machen soll. Sie meinte, für die Anordnung einer Fixierung bräuchte ich einen richterlichen Beschluss (Paragraph keine Ahnung wie viel). Schwierige Sache.
    Zur Ruhigstellung soll ich dem Patienten daher Haldol und Melperon geben.
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



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  2. #7
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    @Relaxometrie: Die Rechtslage ist da für alle Abteilungen gleich. Der Unterschied besteht nur darin, das man sich in den Psychiatrien an das vorgeschriebene Procedere hält und in den meisten anderen Abteilungen aufgrund von Nichtwissen oder weil man es für zu umständlich hält, eben nicht.

    Zitat Zitat von Lava
    Eine ärztliche Anordnung reicht aber offenbar aus, schließlich hält mir die Pflege meistens die Anordnung hin und ich unterschreibe nur noch. Bei uns sind die Fixierungen aber auch meist nur von kurzer Dauer hauptsächlich bei schwer dementen Patienten. Zu 90% reichen Bettgitter Gott sei Dank aus.
    Nein, eine ärztliche Unterschrift legitimiert keine Freiheitsberaubung. Es kann im akuten Notfall bei einem vorliegen von Eigen- oder Fremdgefährdung eine notfallmäßige Fixierung ohne vorherige Zustimmung des zuständigen Vormundschaftsgericht erfolgen. In den PsychKGs der einzelnen Länder sind normalerweise auch die Zeiträume genannt, innerhalb von denen das Vormundschaftsgericht informiert werden muss.
    Achja, und Bettgitter stellen auch eine Freiheitsberaubung dar.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  3. #8
    IntubierTier Avatar von papiertiger
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    Zitat Zitat von synovia Beitrag anzeigen
    Oh, das ist ja genau mein Thema. Stand nämlich letztens im Nachtdienst vor diesem Problem. Pat. völlig verwirrt und unruhig im Rahmen einer Elektrolytentgleisung, ist trotz Bettgitter (die ja, so weit ich weiß, auch schon eine "Freiheitsberaubung" darstellen) ständig aus dem Bett gestiegen, dabei erhebliche Frakturgefährdung aufgrund des Gesamtzustands.
    Hab dann die diensthabende Psych angerufen und gefragt, was ich machen soll. Sie meinte, für die Anordnung einer Fixierung bräuchte ich einen richterlichen Beschluss (Paragraph keine Ahnung wie viel). Schwierige Sache.
    Zur Ruhigstellung soll ich dem Patienten daher Haldol und Melperon geben.
    Naja.

    Juristisch betrachtet ist das medikamentöse "Ruhigstellen" im gleichen Maße Freiheitsberaubung und Körperverletzung wie das Anbringen eines Bettgitters oder einer Fixierung. Sprich, es darf nur dann gemacht werden, wenn eine rechtfertigende Indikation vorliegt (Eigengefährdung, in dem Fall wohl am ehesten), und (!) wenn die Maßnahme der Situation angemessen ist (Verhältnismäßigkeit, vgl. § 34 StGB, "Rechtfertigender Notstand").
    Natürlich nur kurzfristig/solange die Situation (Eigengefährdung) besteht. Sollte sich die Situation konservieren bedarf man nach spätestens 24 Stunden einer richterlichen Anordnung - offiziell.

    Soweit erstmal zur Theorie. Ob du fixierst oder sedierst ist damit aber erstmal Jacke wie Hose. Letzteres ist ggf. für den Patienten angenehmer.

    Was die Praxis angeht: Fand es auch ziemlich auffällig, wie penibel in Psychiatrien die gesetzlichen Auflagen dahingehend eingehalten werden im Gegensatz zur Situation auf den mir bekannten Intensivstationen, wo man durchaus ziemlich schnell die Fünfpunktfixierung auspackt, wenn mal jmd. ein wenig woanders im Kopf ist.
    Könnte aber ggf. auch einfach daran liegen, dass Pat. auf Intensivstationen/deren Angehörige (zumindest im Nachhinein) in aller Regel nachvollziehnen können, dass die Fixierung zum eigenen Schutz notwendig war und somit die Gefahr einer Klage nicht so übermäßig groß ist.

    Auf der meiner aktuellen Praktikumsstation ist es im Übrigen so, dass jeder (!) Pat. nach Übernahme aus dem OP (die Narkosen werden in aller Regel bei uns noch eine Weile fortgeführt) zunächst an den Händen fixiert wird und solange bleibt, bis er extubiert und mental einigermaßen vollständig "gelandet" ist. Allerdings ist die Frage nach einer rechtfertigenden Indikation bei einem intubierten Pat., den man langsam wachwerden lässt und der in aller Regel zunächst mal nicht so ganz klar und koordiniert ist, ja auch nicht so schwer zu beantworten. Vielleicht müssen die Pat. auch vorher unterschreiben, dass sie mit dieser Maßnahme in der Aufwachphase einverstanden sind - das weiß ich zugegebenermaßen nicht. Damit würde man das Problem der Strafbarkeit auch umgehen ;)



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  4. #9
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von papiertiger Beitrag anzeigen
    Juristisch betrachtet ist das medikamentöse "Ruhigstellen" im gleichen Maße Freiheitsberaubung und Körperverletzung wie das Anbringen eines Bettgitters oder einer Fixierung.
    Ein Bettgitter ist doch keine Freiheitsberaubung, wenn es ohne Schlüssel von jedermann gelöst werden kann !
    Sonst wäre das bloße Schließen (nicht absperren !) der Zimmertür auch schon eine Freiheitsberaubung...

    Anders schaut es mit Fixierungen aus, die nicht gelöst werden könnnen, oder dem Absperren der Zimmertür....



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  5. #10
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Das stimmt nicht. Ein Betteseitenteil/Bettgitter ist auch eine freiheitsentziehende Maßnahme. Der pflegebedürftige Bewohner ist nicht in der Lage diese Fixierung zu lösen und damit ist es ein Freiheitsentzug.
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