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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    IntubierTier Avatar von papiertiger
    Mitglied seit
    12.04.2008
    Ort
    Ruhr
    Semester:
    lernt immernoch
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    2.854

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    sic!

    §1906 Abs. 4 BGB spricht zB ganz liebenswürdig von einer "freiheitsentziehenden mechanischen Vorrichtung" ;)



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  2. #12
    Herzschamane
    Mitglied seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
    Semester:
    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
    2.599
    Bei uns in der Inneren haben wir Protokolle, in denen ein Arzt eine Fixierung für wenige Stunden anordnen kann. Bei jeder längeren Fixierung (d.h. über 24 h) wird ein Fax an das Vormundschaftsgericht geschickt. Von dort kommt aber nur ein kurzer Anruf, kein Richter kam bisher vorbei.



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  3. #13
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.372
    In meiner ehemaligen chirurgischen Abteilung wurde das eigentlich ganz penibel gehandhabt. Im Dienst konnte eine notfallmäßige Fixierung vom Arzt eingeleitet werden, wenn Eigen-/Fremdgefährdung vorlag. Am nächsten Morgen stand dann auch schon der Sozialdienst auf der Matte und hat sich um die Formalitäten gekümmert, wenn eine längere Fixierung angezeigt schien. Das ging dann per Eilantrag ans Vormundschaftsgericht, von denen in der Regel fernmündlich ein Okay kam. Und ja, auch Bettgitter gehörten dazu und auch diese wurden entsprechend angeordnet. Im normalen Tagesgeschäft wurden solche Sachen direkt mit dem Sozialdienst und auch den Angehörigen besprochen und ein entsprechender Antrag ans Gericht geschickt. Die Fixierung wurde zugegebenermaßen erst mal ohne das Okay des Richters durchgeführt, wenn die Angehörigen zugestimmt hatten.
    Wie es in meiner jetzigen Abteilung läuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, weil wir einfach selten den Fall hatten. Meist ist es aber schon so, dass Angehörige die Notwendigkeit von Bettgittern problemlos einsehen. Blöd nur, wenn man sich nicht um eine entsprechende Genehmigung gekümmert hat, der Patient lustig ÜBER das Gitter steigt, sich diverse Haxen bricht und die Angehörigen DAS dann nicht mehr so lustig finden Insofern: Lieber penibel als nachlässig und Ärger am Hals.

    Da fällt mir gerade auf: So sehr mich die Sozialdienst-Tanten manchmal genervt haben mit ihren Besprechungen - die haben einen wirklich tollen Job gemacht und uns Ärzten einen Haufen Papier- und Gerichtskram vom Hals gehalten. Nachträglich ziehe ich da nochmal den Hut!
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #14
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
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    Semester:
    Facharzt
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    Wobei ja Angehörige auch nicht zustimmungsberechtigt sind bei einer Fixierung. Selbst wenn sie als gesetzliche Betreuer eingesetzt sind, gibt es einen Rechtsvorbehalt des Vormundschaftsgericht, d.h. der Betreuer muss sich die Zustimmung zur Fixierung zeitnah vom Vormundschaftsgericht bestätigen lassen. Zustimmungsfähig sind eigentlich nur die Patienten selber (sofern sie übersichts- und entscheidungsfähig sind) und Eltern für ihre Kinder.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  5. #15
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
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    Das ist schon klar, Helle. Aber wenn ich einen Patienten fixieren wollte, BEVOR ich das Go vom Gericht hatte, dann hab ich mir wenigstens schon mal die Angehörigen zur Seite genommen. Gegen deren Willen zu handeln wäre ja noch ein Schritt näher am Knast gewesen...
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