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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
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    Facharzt
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    Ich habe mich ja auch nicht gegen die Einbeziehung der Angehörigen in diesen Prozeß ausgesprochen. Es war lediglich als kleines Postskriptum zu deinem Beitrag gedacht.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  2. #17
    an apple a day ... Avatar von apple
    Mitglied seit
    09.05.2005
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    3.827
    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    Bei uns (Psych) gibt es ein Fixierungsprotokoll, das die Pflege ausfüllt, Begründung muss eingetragen werden, Arzt muss unterschreiben (gerne auch mal am Morgen für die Nacht davor), es gibt dann auch Spalten für Verlängerung der Anordnung. Wenn es allerdings auf was Dauerhaftes hinausläuft, regelmäßig fixiert wird, wird das über Betreuung und Gericht geregelt.
    Ist bei uns ähnlich, v.a. bei dementen Patienten mit Sturzgefahr wird für die Nacht meist ein Fixierungsprotokoll mit Unterschrift und Begründung des Arztes ausgefüllt, für andere dürfen wir bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung für 24h fixieren und auch i.m. gegen den Willen medizieren, aber auch hier müssen Fixierungsprotokolle mit den genauen Fixierungszeiten und wieviele Punkte (=Gliedmaßen) fixiert wurden, für längere Sachen brauchen wir einen gerichtlichen Beschluss.

    PS: Das muss am Wetter liegen,´ich hatte letzte Woche jeden Tag nur Richter und Betreuer auf Station und wir mussten jeden Tag manische oder psychotische Leute fixieren, meist noch mit Polizeihilfe, da kamen dann auch meist die gleichen und es hieß dann nur noch: "Gleiches Zimmer, anderer Patient" War echt heavy, dauernd musste man Anträge auf Unterbringung, Zwangsmedikation und Eilbetreuungen schreiben



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  3. #18
    unsensibel Avatar von Lava
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    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
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    FA
    Beiträge
    30.095
    Hm, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass die Vorschriften so hart sind. Sie sind zwar im Sinne der Patienten (schließlich könnte man sich ja sonst nervende Patienten einfacher vom Hals schaffen), aber ganz sicher nicht im Sinne eines geregelten Krankenhausablaufs bei uns. Nachts haben wir eine einzige Schwester auf der Station bei über 30 Patienten. In der Regel haben wir mindestens ein bis zwei durchgängige und/oder demente Patienten da, die ständig aus dem Bett steigen wollen. Eigengefährdung ist also definitiv gegeben. Nur leider hält die meistens länger an als 24 Stunden...
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  4. #19
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von Strodti Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht. Ein Betteseitenteil/Bettgitter ist auch eine freiheitsentziehende Maßnahme. Der pflegebedürftige Bewohner ist nicht in der Lage diese Fixierung zu lösen und damit ist es ein Freiheitsentzug.
    Ich werde bei Gelegenheit das Krankenhaus anzeigen.
    Die haben doch tatsächlich bei einem Patienten mit einem Querschnitt im Bereich der HWS Bettgitter angebracht !

    Freiheit ist individuell. Es gibt Patienten die sich alleine nichtmal auf ihren eigenen Beinen halten können.
    Ein Bettgitter stellt hier keine relevante Einschränkung der individuellen Freiheit dar. Ketzerisch müsste man dann fordern, dass die Matratze auf dem Boden liegt. Dann könnten die Patienten ja durchs Zimmer oder auf den Gang kriechen ohne sich zu verletzen...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsberaubung
    Tatbestand
    Geschützt wird allein das Opfer, das in der Lage ist, über seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen. Somit scheiden Kleinstkinder und ohnmächtige Personen aus. Schlafende Personen hingegen sind mit inbegriffen. Von § 239 wird nämlich nicht nur die tatsächliche, sondern auch die potentielle Fortbewegungsfreiheit geschützt. Mögliche Opfer sind zudem auch Menschen mit kognitiver oder körperlicher Behinderung. Zur Bestimmung, ob das Opfer seiner Freiheit beraubt wurde, ist allein die objektive Lage ausschlaggebend, die (subjektive) Vermutung, eingeschlossen oder in seiner Freiheit beschränkt worden zu sein, reicht nicht aus.

    Tathandlung ist gewöhnlicherweise das Einsperren oder Festhalten. Das Merkmal der Dauer ist bereits verwirklicht, wenn die Freiheitsberaubung nur vorübergehend war. Auch das Festbinden, wie es bei einer sogenannten Fixierung in der Medizin oder Krankenpflege praktiziert wird, kann ohne richterliche Anordnung den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen.

    Der Tatbestand muss vorsätzlich verwirklicht werden, die fahrlässige Begehung ist nicht strafbar

    Wenn man Oma Müller durch Bettgitter hindert an ihren Rollator zu kommen, mag das zutreffen. Aber das macht in der Praxis niemand !

    Um es auf den Punkt zu bringen:
    Nonsens.
    Aber ich freue mich auf Gerichtsurteile, die das Gegenteil beweisen...

    P.S:
    Wir müssen uns sicherlich nicht darüber streiten, dass die Fixierung mit Gurten und das Festbinden der Hände unter Umständen eine Straftat darstellt.



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  5. #20
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    @Lava: Im normalen Krankenhausaufenthalt leider üblich... so wie das bei euch läuft ist es fast überall. Interessiert halt nur keinen Richter, wenn sich ein Patient in unsachgemäßer Fixierung stranguliert (z.B. wenn nur ein Bauchgurt angelegt wird). In Abteilungen, die viel fixieren müssen (allgemeinpsychiatrische Aufnahmen etc.) gibt es pflegerische Rufbereitschaften oder ähnliches um das abzudecken. Es gibt ein Papier des Amtsrichterverbandes (suche ich mal bei Gelegenheit raus...) das eine 15 minütige dokumentierte Sichtkontrolle als Grundvoraussetzung einer Vollfixierung ansieht. Das kann keine Pflegekraft alleine auf Station leisten.

    @EliteRDH: Es geht um nicht einsichtige Patienten oder Betreute. Wenn der Patient mit dem Querschnitt zustimmen kann, ist eh alles in Butter. Es geht um demente oder andere Menschen, die aus dem Bett wollen und könnten, aber daran von dem Gitter behindert werden.
    Mir ist absolut klar, dass in Krankenhäuser die Gitter nach belieben an- und abgebaut werden. Ich habe selbst 5 Jahre in mehreren gearbeitet. Wir reden hier von den rechtlichen Grundlagen. Ich werde gerne Urteile und Lehrbuchquellen raus suchen, aber ich bin leider derzeit unterwegs und nicht in meiner Wohnung. Reiche ich gerne nach.
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