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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo !

    Ich habe schon im englischen Teil einen Eintrag gepostet. Ich bin gerade Assistenzärztin in Psychiatrie in Frankreich (seit 6 Monaten) und möchte gern nach Deutschland wechseln. Ich habe Probleme mit der Berufserlaubnis weil die Landesprüfungsamt ist und sagt dass französische System nicht mit dem deutschen kompatibel ist.
    Kennt JEMAND einen Franzose der für die gesamte Weiterbildung nach Deutschland gewechselt ist ?
    Wenn jemand JEMANDEN findet, gebe ich ein Croissant aus

    DANKE !



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  2. #2
    Banned Avatar von 1up
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    Kenne leider keine franzosen. Richtlinie 93/16EWG vom EU recht regelt die anerkennung von diplomen und prüfungszeugnisse. Wenn es darum geht, ob du dein facharztausbildung in D machen darfst, bin ich mir 100% sicher dass du schwarz auf weiß recht hast, bei der jobsuche bin ich sogar auf krankenhäuser in Rheinland-Pfalz gestossen, die gezielt nach franzosen gesucht haben, und die gesetzliche möglichkeit einer facharztausbildung beworben haben.

    Die pdf-dateien mit gesetzen gibt es hier zum nachlesen: http://eur-lex.europa.eu/Result.do?idReq=1&page=9

    Es ist dann eine praktische frage, wo du klagen kannst. Da kenne ich mich leider nicht aus, und hoffe dass es in meinem fall auch nicht notwendig wird, habe selber ein paar vorstellungsgespräche in den kommenden wochen, aber die chefs haben alle gesagt, es gibt angestellte in meiner situation, und das einzige problem ist dass die behörden mal unverschämt lange brauchen, um die berufserlaubnis auszustellen, mal schauen.

    In case it is easier for you to understand english, I'll make a quick summary of the above information.

    The council directive 93/16 of the EEC regulates the free movement of doctors and the mutual recognition of their diplomas within the european union. According to this directive, I am positive that you should have a firm right to begin residency in germany, in your desired speciality.

    You can find the directive by clicking on the link above, and there is even a button there to display pdf files in other languages. Here is the direct link to the french version of the document: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...9971025:FR:PDF

    I'm afraid I can't help you out when it comes to dealing with the bureaucrats, but I am sure there must be some germans here who know where you can file a complaint. An inquiry to another bundesland might give you some leverage, and include paragraphs when you write your complaint.

    Reassuring to hear that not even psych-buffs can handle bureaucrats.

    Wish ya all the best. Good luck!



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  3. #3
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    long ago
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    Für die Anerkennung im Ausland erworbener ärztlicher Berufsbezeichnungen sind die Ärztekammern zuständig. Für EU-Bürger ist die gegenseitige Anerkennung der Berufsbezeichnung Arzt geregelt - wende Dich also an die ÄK in deren Gebiet Du Dich bewerben möchtest.



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  4. #4
    Verklumpungsprüfer
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    Zitat Zitat von Severine Blot Beitrag anzeigen
    Ich habe Probleme mit der Berufserlaubnis weil die Landesprüfungsamt ist und sagt dass französische System nicht mit dem deutschen kompatibel ist.
    Hey Severine!

    Zu Deiner eigentlichen Frage kann ich nix beisteuern... ich glaube, ich kenne überhaupt keinen Franzosen...

    Aber die generelle Aussage vom Landesprüfungsamt, das französische System sei mit dem deutschen nicht kompatibel, wundert mich sehr... vielleicht kannst Du Dein Problem etwas spezifizieren?

    Im Hinblick auf die Anerkennung der Ausbildung und die Erteilung einer Berufserlaubnis gilt als neuere Richtlinie noch 2005/36/EG.

    Hier findest Du zum Beispiel einen Kommentar zu dieser Richtlinie (ich hoffe, Du kannst das pdf-File öffnen?).

    Da steht unter anderem: "Art. 25 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG nennt als Zugangsvoraussetzung für eine fachärztliche Weiterbildung den Abschluss und die Anerkennung eines sechsjährigen Studiums, [...] [mit dem] angemessene medizinische Grundkenntnisse erworben wurden."

    Der Kommentar führt weiter aus:
    "Ob es sich bei diesem Abschluss immer auch um ein Grunddiplom [...] handeln muss, ist nicht eindeutig. Einerseits ist dies vom Wortlaut der Regelung nicht
    erfasst, so dass man die Ansicht vertreten kann, es reiche ein sechsjähriges Studium aus [...], ohne dass bereits die Voraussetzungen für ein Grunddiplom [...] erreicht worden sein müssten. Andererseits steht dem entgegen, dass es Sinn macht, dass nur Ärzte eine Weiterbildung als Arzt beginnen sollten. Arzt ist man aber erst dann, wenn nach dem jeweiligen Recht des Mitgliedstaates ein Diplom erreicht wird..."

    Könnte diese legislative Unklarheit ein Problem darstellen? Macht man in Frankreich erst während der Tätigkeit als Assistenzärztin eine "Diplomprüfung", so dass Dir im Vergleich zu einem deutschen Assistenzarzt noch eine Prüfung "fehlt"?

    Ein weiterer Punkt, der in den deutschen Gesetzen gemacht wird, die die europäische Richtlinie 2005/36/EG in eine deutsche Regelung transformieren, betrifft die Sprachkenntnisse (wenn Du verstehst, was ich da schreibe, sind die aber sehr gut! ). Da braucht man ausreichende, um eine Berufserlaubnis zu bekommen.

    Aus der selben Quelle wie oben:

    Als neue Berufszulassungsvoraussetzung wird [...] aufgenommen, dass der Antragsteller 'über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache' verfügen muss. [...] Ein standardisierter Test für alle Antragsteller kommt dabei nicht in Frage. Es ist letztlich dem Verwaltungsvollzug der Länder (Anmerkung vom Flemingulus: gemeint sind die deutschen Bundesländer) überlassen, in welcher Art und Weise die erforderlichen Sprachkenntnisse überprüft werden."


    ... ich find es übrigens ätzend solche juristischen Texte durchzuarbeiten... wenn ich mir vorstelle, ich müsste das auch noch in einer fremden Sprache machen... Du Arme!

    Aber wir drücken fest die Daumen!!!

    F.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Micch wundert es auch, dass die deinen Abschluß nicht anerkennen wollen. Ich hab neulich sogar eine Stellenanzeige gesehen, in der ausdrücklich Bewerbungen von Franzosen erwünscht sind

    Guck mal hier (ich weiß allerdings nicht, ob man wirklich schon "fertiger" generalist sein muss)
    http://www.klinikum-saarbruecken.de/...s.php3?tid=203

    Drück dir die Daumen!

    (Vielleicht hängt es auch von dem jeweiligen LPA ab, wie frankophil die so eingestellt sind...)



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