teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    01.09.2002
    Beiträge
    74
    Hi Leute,
    ist denn eine Promotionsurkunde gültig, auch wenn sie nicht vom Universitätspräsidenten unterschrieben ist, wie in der Promotionsordnung festgehalten, sondern i.V. vom Vize-Universitätspräsidenten?
    Ich mein, sieht ja auch nicht gerade gut aus, dieses i.V. Mustermann...
    Danke für eure Antwort



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
    FA / OA
    Beiträge
    11.404
    Nenne mir nur einen Grund, warum der Stellvertreter keine rechtsgültige Unterschrift leisten darf.

    Selbstverständlich ist deine Promotion damit gültig.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.10.2006
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    1.068
    Zitat Zitat von Die Niere Beitrag anzeigen
    Nenne mir nur einen Grund, warum der Stellvertreter keine rechtsgültige Unterschrift leisten darf.

    Selbstverständlich ist deine Promotion damit gültig.

    gruesse, die niere
    Jo, aber bei Bewerbungen könnte das ein K.O.-Kriterium sein!
    "Und ich stehe am Rand eines verrückten Abgrunds. Und da muss ich alle fangen, bevor sie in den Abgrund fallen - also, wenn sie rennen und nicht aufpassen, wo sie hinlaufen, dann muss ich irgendwie rauskommen und sie fangen. Und das würde ich den ganzen Tag lang machen. Ich wäre einfach der Fänger im Roggen und so. Ich weiß, es ist verrückt, aber das ist das Einzige, das ich richtig gern wäre. Ich weiß, es ist verrückt."



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
    FA / OA
    Beiträge
    11.404
    Zitat Zitat von roger rekless Beitrag anzeigen
    Jo, aber bei Bewerbungen könnte das ein K.O.-Kriterium sein!
    Bitte sag, dass DAS nicht dein Ernst ist...

    gruesse, die niere, die einigen gern mal erzählen würde, WIE Bewerbungen wirklich gelesen werden...
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
    Mitglied seit
    19.04.2003
    Ort
    Atzenhausen
    Semester:
    Damals in den Ardennen...
    Beiträge
    28.026
    i. V. heißt nicht "in Vertretung", sondern "in Vollmacht" *nur mal so nebenbei bemerkt*

    Insofern hat eine solche i. V.-Unterschrift die gleiche "Kraft" wie die dessen, der bevollmächtigt hat.
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook