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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Nagerin in Weiß
    Mitglied seit
    22.03.2009
    Beiträge
    108
    Zitat Zitat von pegla Beitrag anzeigen
    Promotionsurkunde ungültig?
    Ja. Gehen Sie zurück auf „Los“.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.10.2006
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    1.068
    Zitat Zitat von Die Niere Beitrag anzeigen
    Bitte sag, dass DAS nicht dein Ernst ist...

    gruesse, die niere, die einigen gern mal erzählen würde, WIE Bewerbungen wirklich gelesen werden...
    Keine Angst, das war ein Scherz. Ich wollte damit nur persiflieren wie manche Leute sich an unwichtigen Kleinigkeigen aufhängen ;)
    Aber danke für's zutrauen von soviel Doofheit !
    "Und ich stehe am Rand eines verrückten Abgrunds. Und da muss ich alle fangen, bevor sie in den Abgrund fallen - also, wenn sie rennen und nicht aufpassen, wo sie hinlaufen, dann muss ich irgendwie rauskommen und sie fangen. Und das würde ich den ganzen Tag lang machen. Ich wäre einfach der Fänger im Roggen und so. Ich weiß, es ist verrückt, aber das ist das Einzige, das ich richtig gern wäre. Ich weiß, es ist verrückt."



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.12.2008
    Semester:
    nicht mehr :-) [Hex F 09]
    Beiträge
    248
    Zitat Zitat von pegla Beitrag anzeigen
    Hi Leute,
    ist denn eine Promotionsurkunde gültig, auch wenn sie nicht vom Universitätspräsidenten unterschrieben ist, wie in der Promotionsordnung festgehalten, sondern i.V. vom Vize-Universitätspräsidenten?
    Ich mein, sieht ja auch nicht gerade gut aus, dieses i.V. Mustermann...
    Danke für eure Antwort
    Ich würde mich glücklich schätzen. Ich kenne jemanden, bei dem hat es ewig gebraucht, bis der Rektor das Ding endlich mal unterschrieben hatte. Und eigentlich wollte er sich ganz gern mit Promotionsurkunde bewerben. Manchmal ist es gar nicht schlecht, wenn es auch ein Stellvertreter unterschreibt, der die Vollmacht hat.



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  4. #9
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
    FA / OA
    Beiträge
    11.404
    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    i. V. heißt nicht "in Vertretung", sondern "in Vollmacht" *nur mal so nebenbei bemerkt*

    Insofern hat eine solche i. V.-Unterschrift die gleiche "Kraft" wie die dessen, der bevollmächtigt hat.
    Du Elende...jetzt sag ich meinen vielleicht bei euch geplanten Urlaub halt wieder ab...
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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