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Thema: Gutachten

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Hallo Kollegen,
    da ich gerade trotz Mutterschutzes mal wieder über einem Gutachten sitze, das ich noch zu Ende bringen muss, und ich mal wieder das kalte en bekomme dabei, wollte ich mal Eure Meinung zu diesen Pestdingern hören. Ja, wir bekommen Geld dafür, dass wir Gutachten machen, wenn auch nicht genau das Geld, das für dieses Gutachten reinkommt, sondern eine Umlage, die allerdings finanziell auch nicht ganz unattraktiv ist, aber ganz ehrlich: Ich würde lieber das Geld selber zahlen, damit ich diesen Mist nicht machen muss...
    Ich frage mich immer, was die Leute sich eigentlich so häufig dabei denken mit ihrer wilden Rumklagerei und v.a. wie bescheuert viele Rechtsanwälte sein können, solche Mandanten zu vertreten bzw. regt mich die Art und Weise auf, wie sie sie verteten. Alleine der Briefwechsel der gegenerischen Anwälte ist häufig schlimmer als der Mazel, der der Schackline mit dem Schüppchen im Kindergarten auf den Kopp kloppt.
    Man muss sich doch, bevor man wild das Klagen anfängt, erst einmal Gedanken dazu machen, inwiefern es denn überhaupt Sinn machen kann, einen Sachverhalt vor Gericht zu bringen (denke ich mir naiverweise). Aber ich soll jetzt z.B. Stellung dazu nehmen, ob vor mittlerweile 3 Jahren bei einem damals vierjährigen Kind bei der Visustestung der richtige Visus ermittelt wurde. Unterlagen dazu: von der Orthoptistin die Aufzeichnung R/L s.c. = 0,8. Ja toll, und wie soll ich jetzt sagen, ob das richtig oder falsch war? Tolles Gutachten auch mal letztes Jahr: Klägerin legt sich abends irgendwelche Pads auf die Augenlider, hat am nächsten Morgen brennende Auge, geht an diesem Tag zu 3(!) Augenärzten inkl. nächtlichem Notdienst der Uniklinik, überall wird ihr eine sehr dezente Hornhautstippung ohne weitere Pathologien bescheinigt, sie verklagt die Pad-Firma wegen einer Netzhautverätzung/-verblitzung. Entschuldigung, aber da fühle ich mich verarscht. Wieviel sinnloses Geld da verschwendet wird, ist echt unfassbar.
    Bekommt Ihr auch so einen geballten Schwachsinn rein? Und wenn ja, wie reagiert Ihr? Stumpf Augen zu und durch und an die Kohle denken oder bekommt Ihr auch die Krise? Man, bin ich froh, wenn ich den Mist weg habe.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    überall wird ihr eine sehr dezente Hornhautstippung ohne weitere Pathologien bescheinigt, sie verklagt die Pad-Firma wegen einer Netzhautverätzung/-verblitzung.
    Zwischen Horn- und Netzhaut liegt doch nur ein kurzes Stück Wegstrecke...da kann man die beiden Strukturen schonmal leicht verwechseln

    Nee, Scherz beiseite. Ich finde Deine Einstellung zu dem Thema sehr richtig.
    Bekommt Ihr die Gutachten mehr oder weniger aufs Auge gedrückt, oder könnt Ihr auch dankend ablehnen? Wenn ich einen Sachverhalt für zu schwachsinnig hielte, würde ich das Gutachten nicht schreiben wollen.
    Andererseits musst Du ja nicht gegen Deine Überzeug, und vorallem gegen Deine Sachkenntis, FÜR den klagenden Patienten sprechen. Im vorliegenden Fall kannst Du doch glasklar darlegen, daß sie Klage schwachsinnig und ungerechtfertigt ist.
    Man müsste wahrscheinlich oft nicht nur dem klagenden Patienten NICHT Recht geben, sondern auch dessen Rechtsanwalt noch verklagen, weil er aus reiner Geldgier die idiotischsten Pseuostreitereien vor Gericht vertritt



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  3. #3
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    fass das Verars.... in schön formulierte Sätze und gut ist. Das Gutachterunwesen ist wirklich ein Scherz - es gibt Akten die 60 cm hoch sind (habe nachgemessen) mit denen Prozeßhansel die Gerichte auf Touren halten. Aber wenn man den ganzen Quatsch nicht so ernst nimmt (na gut, manchmal sind Klagen auch berechtigt, aber eher nur manchmal) kannst Du ein zweites Standbein damit aufbauen. Mir gefallen die Psychiatrischen Zusatzgutachten immer gut,- ich finde es faszinierend wie die Kollegen diese penetranten, dauerbeleidigten und sich zu kurz gekommen fühlenden Kläger analysieren. Das ist fast immer der gleiche Schlag, der wegen jedem Pups vors Gericht zieht.



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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Klar, ich muss weder für noch gegen den Kläger sprechen, bzw. ich darf es ja gar nicht. Die Kunst des Gutachtenerstellens liegt ja darin, in absolut neutralen Worten Stellung zu einem Sachverhalt zu nehmen, so schwachsinnig er auch sein mag, ohne dies so mitzuteilen aber dennoch so, dass es jeder herauslesen kann Ablehnen kann ich nicht, bzw. täte ich es, dann müsste ich wahrscheinlich genauso lang begründen, warum ich ablehe und damit hätte ich das Gutachten eigentlich schon wieder fertig, macht irgendwie auch keinen Sinn



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Die psychiatrischen Gutachten, die ich bisher gelesen habe, sind mir massiv auf den Senkel gegangen. Gerade habe ich wieder einen Patienten auf meiner Station, über den ein Gutachten zur Behandlungsnotwenigkeit geschrieben wurde. Das Gutachten war geschlagene 37 (!!!) Seiten lang. Ich hätte das auf einer Seite zusammenfassen können, ohne daß wesentliche Informationen verloren gegangen wären.
    Aber erstens habe ich auch zu Schulzeiten immer die kürzesten Deutschklausuren geschrieben, und zweitens habe ich bei obiger Kritik außer Acht gelassen, daß der Gutachter nach Zeichenanzahl bezahlt wird.



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