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Thema: Gutachten

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Hachja, wie passend. Habe für mich für diese Woche zwei Blindengutachten einbestellt und freue mich schon gaaaaanz doll darauf, beweisen zu dürfen, dass der Patient mit der konzentrischen GF-Einengung nicht blind und die andere Patientin doch blinder ist als außerhalb diagnostiziert. Wenn ich diese dussligen Teile nicht für den FA-Katalog noch bräuchte, dann wäre ich noch genervter.
    Egal, geht auch vorbei...
    @Muri: Beim Kind kannste ja nur schreiben, dass laut Unterlagen kein Hinweis auf fehlerhafte Testung nachweisbar ist. Was ja auch stimmt...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    war Oche
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    und zweitens habe ich bei obiger Kritik außer Acht gelassen, daß der Gutachter nach Zeichenanzahl bezahlt wird.
    Man kann auch Pauschalen vereinbaren und dann knackig kurze Gutachten machen. Hauptsache der Richter kann die Sache verwursten.



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  3. #8
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
    25.03.2002
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    Ich schreibe zZ ja fast nur noch Betreuungs-Gutachten, wenig anspruchsvoll und wenig lukrativ....hoffe, bald mal ein forensisches zu bekommen. In der Neuro habe ich sehr gerne jede Art von Gutachten gemacht - freiwillig (gut, damals brauchte man noch 20 für den FA). Ich fand es gut, sich mal konkret mit einem Thema zu beschäftigen und zu üben, sich ganz korrekt-sachlich und nicht zu weitschweifig zu werden...Und lukrativer waren die auch (v.a. wenn EEG, EMG etc. dabei sind). Vorbei die Zeiten



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  4. #9
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Es kommt eben auf den Grund der Gutachten an. Wenn es ein Sozialgerichtsgutachten ist, bei dem es z.B. darum geht, ob ein Patient aufgrund seiner Sehminderung gewisse Leistungen erhalten soll, dann finde ich die Dinger nervig und habe auch da keine Lust zu, weil sie zusätzlich zur normalen Arbeit einen Riesenaufwand bedeuten, da kann ich den Sinn aber noch nachvollziehen. Wenn es aber um so völlig beknackte Klagen geht wie oben beschrieben, dann werde ich echt sauer, dass ich mir damit meine Freizeit versauen darf. Irgendwie sind solche Klagen doch die Taxischeine der Rechtsschutzversicherungen



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich musste vor kurzem mal eine echt beknackte Bescheinigung für eine Unfallversicherung schreiben.
    Also Patient zerlegt sich sein Knie bei einem Autounfall und muss später deswegen auch operiert werden. Bis dahin aller klar gegnerische Versicherung zahlt ohne Probleme. Die Versicherung hat auch die entsprechenden Unterlagen (Arztbriefe und so). Der Operateur empfiehlt eine Reha im Anschluss an die letzte OP, auch dieses steht in seinem Entlassungsbrief. Der Patient geht in diese Reha, kriegt das Knie beübt und kann es hinterher auch wieder besser bewegen. Gegnerische Versicherung bekommt auch diesen E-Brief.
    Jetzt wollten die einen Schrieb, dass die Reha Folge des Unfalls war.(Noch nicht mal ein Gutachten dass die notwendig war oder so.)
    Ich hab den Patienten noch nie gesehen, aber nach Aktenlage war das dermaßen klar und auch der zeitliche Zusammenhang hat vollkomen mit den Arztbriefen übereingestimmt.

    Konnte ja schlecht reinschreiben: He ihr Blindschleichen, könnt ihr nicht lesen oder keine Zusammenhänge herstellen? Glaubt ihr der hat ein zweites linkes Knie?
    Also hab ich das Ganze in zwei Sätzen zusammengefasst, die Briefe kopiert, extra angemarkert, SChweigepflichtentbindung geholt und weggeschickt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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