Hab neulich auch ne Anfrage der BG bekommen, wie denn der Blutalkoholspiegel eines Patienten war. Dabei hatte ich im Brief diktiert, dass der Ufv. (Unfallversicherte ) die Blutentnahme verweigert hat. Da hab ich dann diktiert: "Wie bereits im Schreiben vom ... erwähnt, lehnte der Patient die BE ab" Das ist dann höflich für "lesen müsste man können"