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wie seht ihr das eigentlich mit bafög und PJ vergütung in der schweiz? habe meine aktuelle aufwandsentschädigung gemeldet und bekomme demenentsprechend weniger. jedoch gehe ich für ein tertial noch nach CH und verdiene dort doppelt soviel. damit verfällt mein anspruch im inland eh und für auslandsbafög komme ich erst ab 6 monaten im ausland in frage???
ich sag nur dilemma.. mus man das dem bafög amt melden oder nicht?
habe beim studentenwerk köln gelesen, das kurze auslandspraktika (pj 8 wochen usw) trotzdem im inland förderungsfähig bleiben.
wer sieht sich in einer ähnlichen situation und kann weiterhelfen?
grüße
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Hi,
wenn du das komplette Tertial also 12 Wochen im Ausland bist, fällst du in die Gültigkeit des Auslandsbafögs. Steht irgendwo unter Praktika im Ausland auf der Auslandsbafögseite... allerdings musst du dann wiederrum weitere Kriterien erfüllen:
- An der Uni im Ausland eingeschrieben sein
- Sprachzeugnis (Denke deutsch sprachige Schweiz fällt da raus )
- und eigentlich 6 Mon. im voraus den Antrag stellen.
- dann noch weitere Kriterien, die aber für PJler entfallen bzw. automatisch gegeben sind. (Sprich es muss der Ausbildung förderlich sein, mind. eine gewissen Zeit in dem Fach studiert haben usw.)
Schönen Gruß
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Ich habe mich gerade informiert.
Der 400 € hohe PJ-SAtz wird nur teilweise angerechnet.
Es gelten jeweils die Einkünfte pro Bewilligungszeitraum.
Warum:
Die Summe aus der PJ-Vergütung (z.B. Februar- September --> 8 Monate --> 3200€) 3200€-920€ = 2280€ - 21,5% Sozialpauschale (490,2€) = 1789,8€
Die 1789,8 € müsst ihr in dem Bewilligungszeitraum quasi zurückzahlen, bzw. wird euch anteilig pro Monat abgezogen. Immer noch knapp 1410€ , die ihr behalten dürft. Für das nächste Tertial macht ihr die Rechnung nochmal und da es nur 4 Monate sind, dürft ihr mehr behalten. Immer 920 € abziehen und dann 21,5 % abziehen. Solltet Ihr Probleme mit Eurem Studentenwerk haben, wendet Euch an die Bafög-Hotline (einfach googeln). Die sind sehr kompetent und wissen Bescheid. Und lasst Euch bloß nichts falsches von Euren Sachbearbeitern einreden. Das Geld wird NICHT voll angerechnet!!!
Beste Grüße
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wieder an Bord :-)
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Die 920 Euro sind vermutlich der Abzug der Werbungskostenpauschale (wenn der beantragte BWZ 12 Monate beträgt).
Ich dachte ja bisher immer, dass das PJ verwaltungstechnisch wie ein Pflichtpraktikum behandelt wird und daher komplett mit dem ermittelten monatlichen Bedarf verrechnet wird (Die Einkommensgrenzen zum "normalen" Zuverdienst damit nicht gelten).
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