teaser bild
Seite 5 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 25 von 27
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer Avatar von Juckreiz
    Mitglied seit
    24.09.2005
    Semester:
    2. WBJ
    Beiträge
    114
    wie seht ihr das eigentlich mit bafög und PJ vergütung in der schweiz? habe meine aktuelle aufwandsentschädigung gemeldet und bekomme demenentsprechend weniger. jedoch gehe ich für ein tertial noch nach CH und verdiene dort doppelt soviel. damit verfällt mein anspruch im inland eh und für auslandsbafög komme ich erst ab 6 monaten im ausland in frage???
    ich sag nur dilemma.. mus man das dem bafög amt melden oder nicht?
    habe beim studentenwerk köln gelesen, das kurze auslandspraktika (pj 8 wochen usw) trotzdem im inland förderungsfähig bleiben.

    wer sieht sich in einer ähnlichen situation und kann weiterhelfen?
    grüße



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #22
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.07.2009
    Ort
    Düsseldorf
    Semester:
    10
    Beiträge
    7
    Hi,

    wenn du das komplette Tertial also 12 Wochen im Ausland bist, fällst du in die Gültigkeit des Auslandsbafögs. Steht irgendwo unter Praktika im Ausland auf der Auslandsbafögseite... allerdings musst du dann wiederrum weitere Kriterien erfüllen:
    - An der Uni im Ausland eingeschrieben sein
    - Sprachzeugnis (Denke deutsch sprachige Schweiz fällt da raus )
    - und eigentlich 6 Mon. im voraus den Antrag stellen.
    - dann noch weitere Kriterien, die aber für PJler entfallen bzw. automatisch gegeben sind. (Sprich es muss der Ausbildung förderlich sein, mind. eine gewissen Zeit in dem Fach studiert haben usw.)

    Schönen Gruß



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #23
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.12.2004
    Ort
    Greifswald
    Beiträge
    186
    Ich habe mich gerade informiert.
    Der 400 € hohe PJ-SAtz wird nur teilweise angerechnet.
    Es gelten jeweils die Einkünfte pro Bewilligungszeitraum.
    Warum:

    Die Summe aus der PJ-Vergütung (z.B. Februar- September --> 8 Monate --> 3200€) 3200€-920€ = 2280€ - 21,5% Sozialpauschale (490,2€) = 1789,8€

    Die 1789,8 € müsst ihr in dem Bewilligungszeitraum quasi zurückzahlen, bzw. wird euch anteilig pro Monat abgezogen. Immer noch knapp 1410€ , die ihr behalten dürft. Für das nächste Tertial macht ihr die Rechnung nochmal und da es nur 4 Monate sind, dürft ihr mehr behalten. Immer 920 € abziehen und dann 21,5 % abziehen. Solltet Ihr Probleme mit Eurem Studentenwerk haben, wendet Euch an die Bafög-Hotline (einfach googeln). Die sind sehr kompetent und wissen Bescheid. Und lasst Euch bloß nichts falsches von Euren Sachbearbeitern einreden. Das Geld wird NICHT voll angerechnet!!!

    Beste Grüße



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #24
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Woher kommen diese 920€?



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #25
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    25.08.2005
    Ort
    Jena
    Semester:
    In der Klinik angekommen. Puuhh
    Beiträge
    61
    Die 920 Euro sind vermutlich der Abzug der Werbungskostenpauschale (wenn der beantragte BWZ 12 Monate beträgt).

    Ich dachte ja bisher immer, dass das PJ verwaltungstechnisch wie ein Pflichtpraktikum behandelt wird und daher komplett mit dem ermittelten monatlichen Bedarf verrechnet wird (Die Einkommensgrenzen zum "normalen" Zuverdienst damit nicht gelten).



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
Seite 5 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook