Ich weiß nur zur Kurzzeitpflege was. KZP bekommt man von der PFLEGEkasse, wenn man mind. Pflegestufe 1 hat, und zwar bis 1470 € im Jahr und es dürfen nur bis zu 28 Tage sein. Zusätzlich haben die Patienten mit mind. PS1 auch Anspruch auf Verhinderungspflege, wiederum bis 1470 € und bis 28 Tage im Jahr, die auch oft für solche Aufenthalte eingesetzt wird. Allerdings muss die Person vorher mind. 1/2 Jahr schon gepflegt worden sein, um den Anspruch zu haben. Dummerweise wird dieses "gepflegt worden" meist gleich gesetzt von den Kassen mit bestehender Pflegestufe seit 1/2 Jahr, was aber nicht korrekt ist.
Ggf. können auch noch die Zusätzlichen Betreuungsleistungen bei "eingeschränkter Alltagskompetenz" eingesetzt werden, das sind 100 Euro pro Monat, bzw. in schweren Fällen auch 200 Euro. Diese können auch ohne Pflegestufe beantragt werden.
LG
Annekii