man kann. und zwar dann wenn mehrere unis gleichzeitig wohnortnächste sind. das ergibt sich aus den entfernungstabellen auf www.zvs.de wo für alle kreise und kreisfreien städte die nächstegelegenen unis einsehbar sind.
in meinem fall (hauptwohnsitz in NRW) kämen z. b. 4 unis als nächstgelegene in frage.
bei allen hätte ich folglich ein sk von 4.
gruß,
JGA