Ich meine, das wir in dem Unterforum das Thema bereits mehrmals hatten. Vielleicht findest du etwas was dir weiterhilft. Demnächst werde ich mich da aber auch noch drum kümmern müssen.
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Hallo zusammen!
Mein zukünftiger Arbeitgeber möchte von mir einen Bescheid über Befreiung von der Rentenversicherungspflicht haben. Woher kriege ich sowas, wie kann ich den anfordern?
Außerdem hat mir ein MLP-Mensch auf Kundenfang mal erzählt, dass man sich als Arzt den Arbeitnehmeranteil der Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung zurückholen kann. Hat das von euch schon jemand gemacht und ist bereit zu erklären, wie das geht? Ich könnte auch MLP anrufen, aber so richtig Lust habe ich dazu nicht
Vielen Dank!
Jan
Ich meine, das wir in dem Unterforum das Thema bereits mehrmals hatten. Vielleicht findest du etwas was dir weiterhilft. Demnächst werde ich mich da aber auch noch drum kümmern müssen.
In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*
Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
- Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!
Hast Du schon gearbeitet oder wird das Deine erste Stelle?
Im Grunde ist die Kiste ganz einfach. Du mußt Dich bei der zuständigen Landesärztekammer und dem ärztlichen Versorgungswerk anmelden. Vom Versorgungswerk bekommst Du alle Unterlagen inkl. des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei "Rentenversicherung Bund", früher BfA. Diesen Antrag füllst Du aus, und das Versorgungswerk leitet ihn an die RV Bund weiter. Nach einigen Wochen bekommst Du dann Deine Bestätigung, die Du in Kopie dem Arbeitgeber vorlegst.
Mit dem Arbeitgeber solltest Du vereinbaren, daß der Rentenversicherungsbeitrag von Anfang an an das Versorgungswerk, und nicht an die gesetzliche Rentenversicherung, gezahlt wird; unter der Bedingung, daß Du die Befreiungsbescheinigung nachreichst. Das ist deswegen sinnvoll, weil man zwar die Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung zurückbekommt, aber nur den Arbeitnehmeranteil, und auch den erst nach mindestens 2 Jahren nach letzter Einzahlung.
Hi John,
Danke für die Erklärung. Das wäre meine erste Stelle als Arzt, aber nicht die erste versicherungspflichtige Arbeit. Das wird ein schöner Geldsegen, davon spendiere ich dann hier einen virtuellen Kasten Bier
Gruß,
Jan
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Wenn Du Deine Befreiung hast, mußt Du bei der RV Bund dann eine "Kontenklärung" veranlassen, und einen Antrag auf Beitragsrückerstattung stellen. Das kannst Du aber, wie ich schon sagte, erst 2 Jahre nach der letzten Einzahlung tun, und auch nur, wenn Du nicht länger als 5 Jahre eingezahlt hast. Und selbst wenn alles gut läuft, dauert es ewiglich