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Thema: Zwangs-OP

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
    Registriert seit
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    Semester:
    genug
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    7.026
    Wobei die Cholektomie der Dauerverwahrung vorzuziehen wäre...aber im ernst, ich habe diese Frage gestellt, weil ich irgendwo im Hinterkopf düster einen Paragraphen mit diesem Thema rumhüpfen hab. Ich hab nix dagegen, daß ethisch auszudiskutieren, aber hätte gerne mal eine definitive bestätigung/verwerfung der Frage !
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



  2. #7
    Back on Stage Avatar von Rico
    Registriert seit
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    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Original geschrieben von Froschkönig
    Kind : Gut operabler Tumor,
    ohne : OP Ex in 6 Monaten
    Mit OP : wahrscheinlich Jahre bis Jahrzehnte
    Vormund : NÖ !

    Was nun ?
    In dem Fall kann man den Eltern/Vormund das Sorgerecht (vorrübergehend) entziehen lassen, denn die Eltern haben vor allem eine Fürsorgepflicht und diese wird gröbstens verletzt, wenn sie dem Kind eine sinnvolle Behandlung verweigern.
    Die Rechtslage ist da laut unseren Pädiatern so eindeutig, daß man das auch Sonntag Nacht ohne vorherige richterliche Einwilligung machen kann, weil man die Monatg morgen problemlos nachgeliefert bekommt.
    Gilt auch wenn z.B. Zeugen Jehovas eine lebensrettende Bluttransfusion für ihr Kind verweigern.



  3. #8
    Gold Mitglied
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    27.09.2002
    Beiträge
    305
    Original geschrieben von hobbes
    Eine Operation ist per gesetzlicher Definition Körperverletzung. Sie darf nur dann durchgeführt werden, wenn sich der Patient ausdrücklich oder mutmasslich einverstanden erklärt. Der Arzt hat dem Patient gegenüber dabei eine Aufklärungspflicht. Ist der Patient nicht einverstanden, kann ich mir nur noch den Weg über die Ernennung eines Vormundes vorstellen. Doch ich denke nicht, dass dies praktikabel ist.
    Ein Artz darf sich über den (und nicht nur den mutmasslichen sondern auch den klar an Ort geäusserten) Willen des Pat. hinwegsetzen, und auch dann wenn der Pat. voll einwilliligungsfähig ist, aber "er die Situation nicht richtig einschätzen kann". Dann brauche ich kraft der mir von Gott und meinem weissen Kittel wie auch derm Gesetz gegeben Autorität keine einwilligung des Pat. Ein Suizid ist nicht zwagsläufig jemand nach PsychKrankenG, veleicht manche haben gute Gründe für nen Suizid. Einer der seinen Porsche vor die Wand setzt und dem der Porsche so wichtig ist dass er nicht von der Feuerwehr herausgeschnitten wird etc. Die Rechtsgrunlage bildet glaub ich das BGB der § "Geschäftsführung ohne Auftrag" d.h,. ich darf deine Interessen wahrnehmen auch ohne dass Du mich dazu ermächtigt hast, zur Not auch ohne gegen deinen Willen...so ist z.B. die DNR=Do Not Rescucitate in D rechtlich unwirksam, und der Arzt der ihr folgt ist in einer rechtlichen grua bis scharzzone (also mit anderthalb Beinen im Knast und nicht wie sonst mit einem)



  4. #9
    Diamanten Troll
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    Mal meine 2 cent dazu.

    Was die Zwangsops im allgemeinen angeht. Ich denke Nein. Es müßte in diesem Fall der Pat schon einen Vormund bekommen, und damit erklärt dieser den Willen des Pat. Was die Situation mit dem Dauerausscheider angeht. Selbst da glaube ich nicht, das es möglich ist. Er kann dann halt nicht in bestimmten Berufen arbeiten und es ist selbst dann noch ziemlicher Dreck, aber ich bezweifle das es möglich ist gegen seinen Willen.

    Was die Sache von 1234556 angeht. Nicht so einfach. So lange der Pat bei klarem verstand ist und man ihm alles erklärt hat kann der auf ne OP verzichten. Da hilft mir mein weißer Kittel gar nix. Und was den Suizid angeht. Doch die Unterbringung geht dann immer und nur durch Psych KG oder das entsprechende im jeweiligen Bundesland. Heist in Hessen z.B. anders auch wenn ich gerade nicht drauf komme. Und auch das kann kein Arzt. Ein arzt kann nur empfehlungen und beurteilungen machen. Unterbringung kann nur duch Polizei oder Ordnungsamt für 24h angeordnet werden, und danach durch Richter für längere Zeit.

    Was DNR angeht. Meinst du damit wirkliche Entscheidungen von Patienten und angehörigen? Ich brauche in D nicht auf Teufel komm raus jeden reanimieren oder über Jahre an der Beatmung hengen lassen. Ich kann mich wohl gegen maximale Intensivmedizinische Versorgung verweigern. Was nix wert ist, sind lustige Aufkleber die man sich irgendwo hinklebt ich will nicht reanimiert werden, oder auch sehr lustig und früher mal beliebt bei Motorradfahrern: "Helm im Falle eines Unfalls nur durch Notarzt abnehmen lassen." Wenn die wüßten was sie sich da wirklich zumuten wollten.

    Was Kinder angeht. Da kann man sich getrost über die Anweisungen von Zeugen Jehovas und anderen Fanatikern hinwegsetzen wenn sie die Gesundheit und das Leben von Kindern gefärden. Wäre ja auch noch schöner. Wenn ein Zeuge gerne selber verbluten will, bitte. Ich halte es zwar für sinnlos, aber er ist Erwachsen und es ist sein gutes Recht. Aber Kinder sollen sie bitte da raus lassen.
    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.



  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von Neanderthal_Man
    Registriert seit
    18.11.2002
    Beiträge
    130
    Tut mir leid, auch ich kann nur meine Meinung sagen, nichts rechtlich fundiertes. Immerhin, solange man ein Gewissen hat...

    In Sachen "Zwangs"-OP: Ich denke nicht, das das möglich ist! Ich kann mir einfach keine OP vorstellen, die ein Problem lösen kann, dass sich durch Isolation nicht in den Griff kriegen läßt. Ok, ein Dauerauscheider könnte z.B. da er ja häufig völlig fit ist, einfach seine Isolation verlassen oder so. In dem Fall kann man sicher gesetzlich dagegen vorgehen, aber geschnippelt wird auch dann nicht.
    Krasseres Beispiel: Ein Triebtäter, der in Serie mehrere Kinder vergewaltigt hat, wird ja auch nicht "Zwangs"-Sterilisiert oder ähhh, sagt man Testektomiert? Der Eingriff in den Hormonhaushalt (Testosteron macht ja bewiesenermaßen aggressiv, zumindest in Überdosis) würde dies sicher rechtfertigen...Aber richtig sit es trotzdem nicht.

    Eine OP ist eben einfach eine irreversible Maßnahme, in den meisten Fällen. Angenommen, man hat für jemanden, der Dauerausscheider ist, in 10 Jahren ein wirksamen Chemotherapeutikum gefunden...das wäre wohl nicht zu rechtfertigen, oder?



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