Wenn der Patient in seiner Tätigkeit als Arzt seine eigenen Patienten durch seine Krankheit gefährdet und er andererseits aufgrund dieser Erkrankung (z.B. Sucht, schwere Depression/Persönlichkeitsstörung oder Psychose) das nicht einsehen kann, ist es in seinem ureigensten Interesse, dass Du Ihm ein Berufsverbot erteilst.
Wenn wir schon davon sprechen wollen, dann ist es eher so zu sehen, dass Du ihm in den Rücken fällst, wenn er in dieser Situation nicht aus dem Beruf genommen wird.
Stell Dir mal folgenden Fall vor: Ein schwer alkoholsüchtiger Chirurg oder ein schwer depressiver Psychiater begeht im Rahmen seiner Arzttätigkeit einen Behandlungsfehler. Das Ganze geht vor Gericht und endet ziemlich unerfreulich. Ein paar Tage später sitzt er dann in Deinem Zimmer Dir gegenüber und sagt: Hey Doc, sie wußten doch, wie krank ich bin und mußten doch merken, dass ich meine Patienten gefährde. Warum haben sie nichts unternommen ?
Was antwortest Du dann ? Ich wollte Ihnen doch nur nicht schaden ?
Sorry, aber das ist aus meiner Sicht schlicht ein Denkfehler!
Gruß
Anti