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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    In diesem Quartal war ich einmal beim Hausarzt und habe dort die Praxisgebühr gezahlt. Einige Zeit danach habe ich in leichter geistiger Umnachtung beim Gyn nochmal die Praxisgebühr gezahlt, weil ich einfach nicht daran gedacht hatte, daß ich die Gebühr in diesem Quartal schon bei einem anderen Arzt gezahlt hatte.
    Als mir das später ausgefallen war, habe ich mir beim Hausarzt völlig unproblematisch eine Überweisung zum Gyn geholt. Nur hat der Gyn diese Überweisung nicht anerkannt und hat mir die 10€ nicht zurückgegeben, weil das angeblich nicht mehr funktionieren würde, wenn die 10€ einmal verbucht seien.
    Jetzt weiß ich nicht, ob der Gyn sich anstellt, oder ob er mit seiner Behauptung Recht hat. Mir geht es dabei weniger um die konkrete Rückerstattung der 10€, als vielmehr darum, zu verstehen, wer denn nun Recht hat.
    Die gleiche Geschichte ist mir nämlich schonmal in die andere Richtung passiert (ich gelobe Besserung, finde es ja selbst lästig), und mein Hausarzt hat mir damals die bereits gezahlten 10€ ohne Probleme wieder ausgezahlt.



  2. #2
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Hallo,

    die Praxisgebühr muss dir der Gyn zurückerstattet sofern du im selben Quartal eine Überweisung vorlegen kannst.

    Hast du das mit den Arzthelferinnen besprochen oder mit dem 'Chef'?
    Ansonsten würd ich mal mit der KV telefonieren und den Sachverhalt schildern.


    Gruß



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ich hatte die beiden Quittungen (von Hausarzt und Gyn) und die Überweisung vom Hausarzt zum Gyn einer Freundin in die Hand gedrückt, die einen Termin beim selben Gyn hatte. Ich gehe seit mindestens 5 Jahren zu diesem Gyn und hatte dieser Freundin den Gyn auch noch empfohlen. Sie ging also das 1x in die Praxis und hat netterweise meinen 10€-Kram erledigen wollen, damit ich nicht extra nochmal in die Praxis tigern muß. Als neue Patientin hat die Freundin direkt bei der Frau des Chefs "einchecken" dürfen, und mit dieser hat sie auch meinen Kram besprochen.



  4. #4
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    ich würde auf jeden Fall mit dem Gyn sprechen. Die Rückbuchung der Praxisgebühr ist mit jeder Software machbar und absolut kein Problem.



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ich werde wohl wirklich mal selbst in die Praxis gehen und nachfragen. Einen Aufstand werde ich wegen 10€ zwar nicht machen, aber mir dann evtl. demnächst einen neuen Gyn suchen.



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