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In diesem Quartal war ich einmal beim Hausarzt und habe dort die Praxisgebühr gezahlt. Einige Zeit danach habe ich in leichter geistiger Umnachtung beim Gyn nochmal die Praxisgebühr gezahlt, weil ich einfach nicht daran gedacht hatte, daß ich die Gebühr in diesem Quartal schon bei einem anderen Arzt gezahlt hatte.
Als mir das später ausgefallen war, habe ich mir beim Hausarzt völlig unproblematisch eine Überweisung zum Gyn geholt. Nur hat der Gyn diese Überweisung nicht anerkannt und hat mir die 10€ nicht zurückgegeben, weil das angeblich nicht mehr funktionieren würde, wenn die 10€ einmal verbucht seien.
Jetzt weiß ich nicht, ob der Gyn sich anstellt, oder ob er mit seiner Behauptung Recht hat. Mir geht es dabei weniger um die konkrete Rückerstattung der 10€, als vielmehr darum, zu verstehen, wer denn nun Recht hat.
Die gleiche Geschichte ist mir nämlich schonmal in die andere Richtung passiert (ich gelobe Besserung, finde es ja selbst lästig), und mein Hausarzt hat mir damals die bereits gezahlten 10€ ohne Probleme wieder ausgezahlt.