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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.04.2002
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Jau, nur Vorsorge. Daß die 10€ da theoretisch nicht gezahlt werden müssen, ist mir klar. Der Gyn sagt aber, daß die reine Vorsorgeuntersuchung, die er ohne Praxisgebühr abrechnen kann, so minimal ist, daß er es eigentlich nicht verantworten kann. Als die Praxisgebühr eingeführt wurde, habe ich also nicht lange diskutiert und lasse mich seitdem darauf ein, zur Vorsorge die Praxisgebühr zu zahlen. Ich habe allerdings nie nachgeprüft, ob er mit seiner Aussage Recht hat, weiß aber, daß es nicht der einzige niedergelassene Gyn ist, der das so handhabt.
    Also ich finde das aber mehr als merkwürdig, was rechnet er denn dann ab außer der Vorsorge? Wenn er ein Rezept ausstellt o.ä. ist das schon klar, das ist mehr als eine Vorsorge, aber was beredet man denn bitte sonst mit dem Gyn (zumindest wir vom Fach)?



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  2. #22
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    12.04.2007
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    4.931
    Zitat Zitat von Stefy Beitrag anzeigen
    .., kann dann bei Interesse gerne mal explizit unsere Arzthelferinnen fragen..)
    Sofern meine Kolleginnen firm im Umgang mit der Praxissoftware sind und die PG nicht im vergangenen Quartal entrichtet wurde ist die Rückzahlung überhaupt kein Problem bei Vorlage einer Überweisung die nicht nach dem Behandlungsdatum ausgestellt wurde. Apropos, vllt hängen sich die Kolleginnen aber daran auf, dass die Überweisung später ausgestellt worden ist...
    Kann ich aber auch nicht recht nachvollziehen.

    Bei uns kriegen die Patienten immer die PG zurück wenn sie diese vorher woanders bezahlt haben.

    Ein Anspruch besteht aber meiner Meinnung nach (bin mir nicht ganz sicher, müsst dafür die KV anrufen) schon, wenn o.g. Bedingungen erfüllt sind.

    Allerdings kann er dann natürlich nur 'auf' Überweisung abrechnen, was für die Fallpauschale nicht unbedingt günstig ist.


    Gruß



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  3. #23
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    war Oche
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    long ago
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    schließe mich Kathi an, es gibt Regeln die einfach bindnend sind, egal wie man sie findet.
    Wenn aus einen präventiven Fall ein kurativer wird (z.B. ein path. Befund oder dem Patienten fallen doch noch Beschwerden ein) ist es in Ordnung die Praxisgebühr nachzufordern - aber so Pauschal "Vorkasse" in präventiven Fällen zu fordern kann ihm eine Mege Ärger einbringen.
    Zu "Praxisgebühr kann nicht ausgebucht werden" : das ist wirklich Schmarrn - wenn das Praxisteam das nicht kann sollen sie sich mal mit der Hotline ihres Softwareprogramms in Verbindung setzen. Als Patient kann man doch nicht für die Blödheit der Praxismitarbeiter bezahlen! Ich würde Deinen Fall einfach mal der KV zur Bearbeitung geben - das fördert die Lernfähigkeit beratungsresistenter Kollegen die ihre eigenen Richtlinien erfinden.



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  4. #24
    True style never dies Avatar von surfsmurf
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    Im dicken B. Das am Rhein.
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    rollin' with the big boys now
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    Zitat Zitat von hennessy Beitrag anzeigen
    Ich würde mit ihm sprechen, andeuten, dass er durch Dich eine neue Patientin bekommen hat und dies ja für ihn mehr Einnahmen bedeuten als die 10,- € von Dir.
    Es ist ja noch nicht mal sein Geld, er sammelt es ja nur für die GKV ein. Was das Ganze nur noch unverständlicher macht.
    Studenten lernen zu viel und wissen zu wenig.
    (Rudolf Virchow)



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  5. #25
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Neuer zu überprüfender Aspekt dieses Arztes:
    Ich hatte ja eine Freundin, Privatpatientin, dorthin vermittelt. Sie hat für die Krebsvorsorge plus Ultraschalluntersuchung eine Rechnung von 300€ bekommen (den Cent-genauen Betrag könnte ich erfragen).
    Als GKV-Versicherte bekomme ich ja nie eine Rechnung, daher kann ich den Betrag nicht einordnen. Ist das ein normaler Preis?
    Mir kommt das sehr teuer vor.



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