Sofern meine Kolleginnen firm im Umgang mit der Praxissoftware sind und die PG nicht im vergangenen Quartal entrichtet wurde ist die Rückzahlung überhaupt kein Problem bei Vorlage einer Überweisung die nicht nach dem Behandlungsdatum ausgestellt wurde. Apropos, vllt hängen sich die Kolleginnen aber daran auf, dass die Überweisung später ausgestellt worden ist...
Kann ich aber auch nicht recht nachvollziehen.
Bei uns kriegen die Patienten immer die PG zurück wenn sie diese vorher woanders bezahlt haben.
Ein Anspruch besteht aber meiner Meinnung nach (bin mir nicht ganz sicher, müsst dafür die KV anrufen) schon, wenn o.g. Bedingungen erfüllt sind.
Allerdings kann er dann natürlich nur 'auf' Überweisung abrechnen, was für die Fallpauschale nicht unbedingt günstig ist.
Gruß