Also auf der ZVS Seite steht:

Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes:

bis 24. August 2009
(denke mal die Erklärung geht zunächst an die ZVS)


und

Überschreiten Sie die Frist zur Annahme des Studienplatzes, verlieren Sie den Studienplatz. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ist die Einschreibung bis zu diesem Termin nicht beantragt worden, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.

Hinweise zur Einschreibung sind entweder auf dem Zulassungsbescheid ausgedruckt oder Sie erhalten sie mit den Einschreibungsunterlagen von der Hochschule.