Alles notieren was Du untersucht hast, mit Befund. (Und was Du nicht untersucht hast eben nicht erwähnen) Juristisch gilt: was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht untersucht worden.
Im wesentlichen geht man schließlich symptomorientiert vor. Ein Patient mit Herzrhythmusstörungen braucht nicht unbedingt die inguinalen LK´s abgetastet zu bekommen - beim Patienten mit Erysipel des Beines wär´s ein grober Fehler.