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Zitat von
Kiana
also die 4 Semester hätte ich damit ja...
Eigentlich ist die ÄAppO doch garnicht so schwer zu verstehen, da steht im Paragraph 1, Absatz 3 (also gaaaanz vorne):
Zitat von
Approbationsordnung
(3) Die Ärztliche Prüfung nach Absatz 2 Nr. 5 wird abgelegt:
1. der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren und
2. der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von vier Jahren einschließlich eines Praktischen Jahres nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Da steht MEDIZIN, nicht Jura, BWL, Pädagogik, Bio oder Physik. ME-DI-ZIN. Und zwei Jahre heisst: Man braucht 4 Semesterzettel, auf denen MEDIZIN steht.