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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ich habe meine Stelle zum 30.06. gekündigt und suche nur langsam eine neue Stelle (bzw. habe ich eine, die ich im Oktober antreten könnte). Jetzt frage ich mich, welche Verwaltungsakte im Übergang in die Arbeitslosigkeit nötig sind.
    Die Hauptsache wird sein, daß ich mich bei der Krankenversicherung (gesetzliche) freiwillig versichere. Dann wollen noch das ärztliche Versorungswerk und die Ärztekammer informiert werden. Ins ärztliche Versorgungswerk werde ich für die Zeit wohl keine freiwilligen Beiträge zahlen.
    Bleibt noch die Frage nach der Arbeitslos- bzw. Arbeitssuchendmeldung. Da ich in der Zeit aber nicht Sklave des Arbeitsamtes sein möchte, und ich den tieferen Sinn dessen, mich arbeitssuchend zu melden, nicht sehe, werde ich mich wohl nicht beim Arbeitsamt melden.
    Habe ich etwas Dringendes übersehen?



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  2. #2
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    Wenn Du dem Arbeitsamt bereits Deine neue Stelle mitteilen kannst lassen die dich eigentlich in Ruhe und Du bekommst noch Geld dafür.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von icespeedskatingfan Beitrag anzeigen
    Wenn Du dem Arbeitsamt bereits Deine neue Stelle mitteilen kannst lassen die dich eigentlich in Ruhe und Du bekommst noch Geld dafür.
    Aber ich habe doch selbst gekündigt und bekomme deswegen 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld. Oder ist das falsch?



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  4. #4
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Aber ich habe doch selbst gekündigt und bekomme deswegen 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld. Oder ist das falsch?
    es sei denn die Klinik lässt sich auf einen Aufhebungsvertrag ein.
    Oder Du musstest aus gesundheitlichen Gründen kündigen.



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  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wenn die Arbeitslosigkeit aber geplant/abzusehen ist, musst Du Dich drei Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt melden.



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