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  1. #6
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Wenn die Arbeitslosigkeit aber geplant/abzusehen ist, musst Du Dich drei Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt melden.
    stimmt! Das wissen allerdings nur die wenigsten.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Wenn die Arbeitslosigkeit aber geplant/abzusehen ist, musst Du Dich drei Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt melden.
    3 Monate vorher wusste ich noch nicht, daß ich kündigen werde. Aber ich bin ja ohnehin nicht scharf darauf, mich arbeitslos-suchen-wasauchimmer zu melden, deswegen stört mich diese Regelung nicht.



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