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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von Abakus Beitrag anzeigen
    Da hatte Herr Hirschhausen auch mal einen schönen Witz zu:

    Was ist der Unterschied zwischen der Approbation und dem Führerschein?

    Wenn mal einmal richtig sch***e baut, ist der Führerschein weg.
    Du kannst locker mit dem Fahrgast vögeln, ohne dass der Führerschein dir entzogen wird. Auch kannst du im Auto sitzen, und 20 Bierdosen genießen, solange du nicht fährst. Ich kann wohl kaum im Arztzimmer mit einer Kiste Bier Briefe diktieren, selbst wenn ich keine Patienten mehr behandele. Aber stimmt, du kannst voll viel sch**e bauen als Arzt, nur finger weg von Drogen + Zunge weg von Patienten. lol



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  2. #12
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    Zitat Zitat von alphawelle Beitrag anzeigen
    Zunge weg von Patienten
    Zumindest so lange sie noch schlafen...



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  3. #13
    Haldolodri
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    Aber doch noch einmal die ernsthafte Frage: Inwieweit ist die Approbation bei Fehlern gefährdet ? Klebt die wirklich so an einem ?

    So der Klassiker: Ich als Neuling, gerade mal ein paar Wochen da und mein OA ist kaum präsent und ich mache einen Fehler, übersehe irgendetwas ect und der Pat. nimmt Schaden bzw. stirbt sogar. Schon klar, dass ich da dran bin, hätte halt die Supervision einfordern müssen. Der OA ist vermutlich auch dran, bringt mir aber nix. Aber: Wie daneben muss ich denn langen, damit die Approbation für immer weg ist ? Gabs dazu schon einen Thread ?
    lg

    Anti
    Lasst mich Arzt, ich bin durch!



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  4. #14
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von Antracis Beitrag anzeigen
    Schon klar, dass ich da dran bin, hätte halt die Supervision einfordern müssen. Der OA ist vermutlich auch dran, bringt mir aber nix.
    Das ganze läuft etwas anders. Der OA ist verpflichtet Dich aus- und weiterzubilden, das setzt eine gewisse Anwesenheit und Aufsicht vorraus.
    Geht also was unter ist primär der OA Schuld.

    Du kriegst erst dann ein Problem, wenn Du eine kritische Situation zwar erkennst (oder meinst zu erkennen) un dann eigenständig trotz fehlender Qualifikation irgendwelche Massnahmen einleitest ohne Deinen aufsichtsführenden OA zu informieren. Geht dann was schief, dann hast Du ein sog. Übernahmeverschulden, sprich, dadurch, dass Du durch selbstständiges Handlen ohne Meldung an den Vorgesetzten Verantwortung übernommen hast musst Du hinterher auch dafür gerade stehen.
    Da ist auch der Oberarzt nicht für zu belangen weil er ja keine Verantwortung übernehmen kann, wenn er gar nichts von dem Problem weiß.
    Also: Melden macht frei.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    einziges "Problem" beim Berufswechsel zum Schreiner ;) und nebenbei gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit->BU wird Probleme machen, sollte sie eintreten...



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