@ hobbes
Ich sehe das Problem nicht. Ein Arzt, der nicht bereit ist, einige Jahre der reinen Forschung zu widmen, braucht sich doch nicht zu beklagen, wenn er dann keinen Doktortitel tragen darf. Der Doktor soll doch ein Beleg für eine erbrachte wissenschaftliche Leistung darstellen. Wer diese aber nicht erbringt bzw. nicht erbringen will, kann sich dann doch nicht beklagen. Es hat ja auch nicht jeder Anwalt automatisch den Dr.jur., nur weil er die Anwaltszulassung hat. Wenn sich jemand als medizinischen Praktiker sieht, sollte dies auch nach außen sichtbar sein und nicht durch einen Pseudodoktor überdeckt werden. Die normale medizinische Doktorarbeit erfüllt nunmal keine wissenschaftlichen Ansprüche wie sie an eine Dissertation zu stellen sind und sollte deshalb auch nicht mit einem Dr.med., sondern mit einem Diplom belohnt werden.