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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    aberration
    Mitglied seit
    07.05.2005
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    12
    Hallo!

    Auch ich bin erst heute auf dieses Forum gestoßen. Ich bin 27 Jahre alt, habe mein mein Abi am Abendgymi nachgeholt, um endlich Medizin studieren zu können. Das Studium habe ich jedoch noch nicht begonnen.
    Ich war jetzt über drei Jahre wegen Depressionen in Behandlung. Im Moment bin ich dabei, meine Medikamente, mit denen ich ein absolut normales Leben führen konnte, abzusetzen.
    Meine behandelnde Ärztin meinte, dass es später mit der Approbation Probleme geben könnte, bzw. gibt, wenn herauskommt dass ich in psychiatrischer Behandlung war. Sie meinte, dass ich, wenn ich mit dem Studium anfange, die Behandlung beendet haben sollte, d.h. ich darf keine Medikamente mehr nehmen.
    Jetzt ist es so, dass es mir ohne Medikamente ziemlich beschissen geht.
    Ich könnte mir im Moment nicht einmal vorstellen einen Hauptschulabschluß erfolgreich zu absolvieren.
    Habt ihr schon einmal von diesen Problemen gehört?
    Mit meinen Medikamenten geht es mir außerordentlich gut, keine Nebenwirkungen...
    ich fühlte mich fit und gesund. Jetzt geht es mir schlecht wie noch nie, aber ich möchte unbedingt Medizin studieren, muß ja nicht unbedingt Hirnchirurgie sein..

    wäre toll, wenn ihr mir antwortet, dieses Thema belastet mich schon seit Monaten, doch keiner kann mir etwas vernünftiges dazu sagen.

    Danke!


    Cilia78



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  2. #22
    Jung&Sexy Avatar von Scrotum
    Mitglied seit
    09.08.2004
    Semester:
    7
    Beiträge
    638
    Meine behandelnde Ärztin meinte, dass es später mit der Approbation Probleme geben könnte, bzw. gibt, wenn herauskommt dass ich in psychiatrischer Behandlung war. Sie meinte, dass ich, wenn ich mit dem Studium anfange, die Behandlung beendet haben sollte, d.h. ich darf keine Medikamente mehr nehmen.
    Das leuchtet mir nicht ein. Es gibt keinen Grund, weshalb du während dem Studium keine Medikamente nehmen kannst. Ich kenne mehrere Epileptiker, die Medikamente nehmen müssen, die sie sogar psychomotorisch verlangsamen. Interessiert keine Sau, sie müssen nur halt die gleiche Leistung bringen.

    Ich glaube auch nicht, dass dies Probleme mit der Approbation geben kann. Du musst es ja auch nicht an die grosse Glocke hängen.

    Ob du das Risiko, dass die grossen Belastungen des Studiums und des ärztlichen Alltags schaden, eingehen willst, ist alleinig deine Entscheidung. Rein objektiv gesehen, sind gewisse Risiken nicht von der Hand zu weisen.
    Smooth. That's how we do it.



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  3. #23
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    706
    Das verstehe ich auch nicht. Hat Deine Ärztin irgendwelche schriftlichen Verweise?

    Wie hoch ist eigentlich die Zahl der Ärzte mit Depression, die dürfte nicht gering sein, vor allem die Dunkelziffer?!
    Habe auch schon von einer OÄ mit Schizophrenie gehört, und die nimmt ganz klar ihre Medikamente, wäre ja noch schöner...

    Das müsste doch irgendwo in der Approbationsordnung stehen.




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  4. #24
    Flacharzt
    Mitglied seit
    20.04.2003
    Semester:
    jenseits von gut und böse
    Beiträge
    2.898
    Außerdem weiß es doch niemand. Deine Ärztin hat Schweigepflicht, Du mußt es niemandem erzählen und es werden vor der Approbation auch keine Drogenscreenings verlangt.
    Außerdem sollen Depressionen eine Letalität von 10-15% haben, sind also ernstzunehmende Krankheiten. Ich würde Dir daher raten Deine Therapie fortzuführen. Ich kann auch Deine Ärztin dahingehend nicht verstehn. Für mich hört sich das etwas leichtfertig an.
    Geändert von milz (07.05.2005 um 22:20 Uhr)
    Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.



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  5. #25
    Flacharzt
    Mitglied seit
    20.04.2003
    Semester:
    jenseits von gut und böse
    Beiträge
    2.898
    Zitat Zitat von nightingale
    Das müsste doch irgendwo in der Approbationsordnung stehen.
    § 39
    Antrag auf Approbation
    (1) Der Antrag auf die Approbation als Arzt ist an die
    zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der
    Antragsteller den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
    bestanden hat. Dem Antrag sind beizufügen:
    ...
    eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen
    Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach
    keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller
    wegen eines körperlichen Gebrechens oder
    wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen
    Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des ärztlichen
    Berufs unfähig oder ungeeignet ist,
    http://www.bmgs.bund.de/download/ges...pprobation.pdf
    S. 2416

    Das hört sich so an als könnte jeder Hausarzt diese Bescheinung ausstellen?
    Weiß das jemand genau?
    Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.



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