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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen!
    Ich habe vor ein paar Tagen endlich mein Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugeschickt bekommen und hab´s damit offiziell hinter mir
    Jetzt meine Frage: Meine Approbation habe ich schon vor einiger Zeit beantragt, muss ich jetzt das Original meines Zeugnisses nachreichen? Oder eine beglaubigte Kopie? Oder wird die Approbationsstelle (hier die "Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 55.2.") vom Prüfungsamt informiert?
    Bei uns kurisieren widersprüchliche Meinungen und würde mich über eine Antwort aus der Praxis freuen

    Liebe Grüße
    Stephie



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  2. #2
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    Einfach LPA anrufen (am besten, wo Approbation ausgestellt wird) und nachfragen!
    "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."(B. Brecht)

    "Glück ist Liebe, nichts anderes. Wer lieben kann, ist glücklich." (H. Hesse)



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  3. #3
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    Das ist ja grade das Problem, dass unser LPS mal wieder nicht zu erreichen ist ;)...auf diese Idee bin ich nämlich auch schon verfallen. Und wir wollten alles morgen abschicken und nicht noch die ganze Woche am Telefon hängen
    aber ich hoffe, sie antworten auf meine E-Mail
    Ich dachte nur, vllt haben wir ja Glück und jemand, der schon seine Approbation von der Regierung von Oberbayern erhalten, liest das und kann Auskunft geben.

    LG
    Stephie



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  4. #4
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    In Unterfranken war's so, daß das Prüfungsamt die Regierung informiert hat. Die Approbationsurkunde kam dann per Einschreiben ins Haus, ohne daß ich noch was machen oder nachreichen mußte.
    Ich denke doch, daß das dann bayernweit so gehandhabt wird!?!

    LG, luise



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  5. #5
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    Hallo Luise,
    vielen Dank für Deine Hilfe!
    Ich denke auch, dass es so gehandhabt wird, da die Stelle, der ich meine Unterlagen zugesandt habe, ja die ist, die als ausstellende Behörde auf meinen Zeugnis steht. Wäre also etwas unlogisch, wenn ich sie wieder informieren müsste.

    Wenn jemand was anderes weiß, bitte korrigieren!

    Grüßle
    Stephie



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