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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    HM, ich habe eine andere Frage zur Approbation und hoffe, es ist ok, wenn ich sie hier stelle:
    Habe auch gerade mein Examen fertig und werde jetzt aber ein PhD-Studium dranhängen, also nicht ärztlich arbeiten. Jetzt frag ich mich, ob ich die Approbation überhaupt brauche? Weiß da jemand Bescheid? Ich hab unendlich viel gefunden zum THema Ärztkammer etc NACH Approbation, aber dazu irgendwie nicht. Was passiert, wenn cih sie jetzt nicht beantrage und dann nach dem PhD-doch klinisch arbeiten will?



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    138
    Du musst die Approbation nicht jetzt beantragen und Du kannst sie jederzeit später beantragen. Nur wenn Du sie hast, musst Du dann auch Mitglied der Ärztekammer werden. Musst halt überlegen, welche Vor- und Nachteile das hat.

    Vorteile:
    Keine Gebühren an Ärztekammer
    Keine Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (Beiträge)

    Nachteile:
    Keine Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (Rente)
    Kein "kostenloses" Ärzteblatt
    Kein Apotheken-Shopping / Keine Herausgabe Medikamentenkoffer Flugzeug
    Falls Du straffällig wirst: Probleme mit dem Erhalt der Approbation (Führungszeugnis)

    ...mit Sicherheit noch zu ergänzen...



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  3. #8
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    18.08.2004
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    Ich musste keine Beiträge in an die Äk (Niedersachsen) zahlen, solange ich noch nicht berufstätig war (bzw. ich habe den niedrigsten Satz überwiesen und die Äk hat mich angeschrieben, weil sie mir alles zurückzahlen wollte - und auch getan hat).

    In das Versorgungswerk wurde ich auch erst mit Einstieg in die Berufstätigkeit aufgenommen. Es fielen also vorher keine Gebühren an.



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