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Vielleicht gibt es Kollegen die mir diese Frage beantworten können.
Angenommen man ist der "Diensthabende" im Rufbereitschafts-Notdienst der niedergelassenen Fachärzte, sprich man hat ein Handy und wird, so sich ein Hilfesuchernder bei der Notdienstzentale meldet, verständigt, fährt in die Praxis und behandelt den Betreffenden. Als Assistenzarzt wohlgemerkt, der Oberarzt ist außerhalb des Hauses. Und eine ganze Woche am Stück incl. Wochenende.
Wie werden solche Dienste vergütet? Angenommen man hat diesbezüglich noch keine Regelung; was könnte man fordern?
lg espressa