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  1. #1
    Diamanten Mitglied
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    Vielleicht gibt es Kollegen die mir diese Frage beantworten können.
    Angenommen man ist der "Diensthabende" im Rufbereitschafts-Notdienst der niedergelassenen Fachärzte, sprich man hat ein Handy und wird, so sich ein Hilfesuchernder bei der Notdienstzentale meldet, verständigt, fährt in die Praxis und behandelt den Betreffenden. Als Assistenzarzt wohlgemerkt, der Oberarzt ist außerhalb des Hauses. Und eine ganze Woche am Stück incl. Wochenende.

    Wie werden solche Dienste vergütet? Angenommen man hat diesbezüglich noch keine Regelung; was könnte man fordern?

    lg espressa
    Geändert von Espressa (28.06.2009 um 21:25 Uhr) Grund: sollte eigentlich "Rufbereitschaft" heißen...



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  2. #2
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    Es gibt sehr unterschiedliche Regelungen, die zur Anwendung kommen.
    Entweder sind Pauschalen vereinbart (Stundenlohn oder Pauschale pro Fall)oder Abrechnung nach Fall.
    Wenn Du eher sehr selten in einem solchen Dienst angefordert wirst, sind Pauschalen natürlich günstiger (ein Verdienst ist in dem Fall dann immer gesichert), umgekehrt natürlich die Fallabrechnung - wobei die Vergütung die tatsächlich gezahlt wird minus einer geringen Verwaltungspauschale üblich ist.
    Da ich die Augenärztlichen Tarife nur unzureichen kenne kann ich hier nicht mit Zahlen jonglieren.
    Im Allgemeinärztlichen Bereich sind 30,- Euro pro Stunde ein häufiger Tarif.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    pro Stunde tatsächlich geleisteter Arbeit oder pro Bereitschaftsstunde?

    Wieviel bekommt denn die Praxis für den geleisteten Dienst? (also dafür, dass man damit "dran" ist?)

    Mir sträubt sich einfach die Vorstellung, Rufbereitschaft für den regulären Stundenlohn zu leisten. Nachts aufstehen müssen, anziehen, in die Klinik gehen, in 10 min z.B. einen Fremdkörper rausgefischt zu haben, und dafür dann 2? Euro zu bekommen? Da schlaf ich doch lieber! Und jeder andere auch. Also wird es wohl irgendwoher Extrabezahlung für die Rufbereiten geben.



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  4. #4
    Landeierärztin Avatar von icespeedskatingfan
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    Als Praxis kannst Du nur das abrechnen was Du erbracht hast, es gibt keine Pauschale dafür das Du Bereitschaft hast.
    Wenn Du eine Arzthelferin vor Ort hast und niemand kommt hast Du sogar draufgezahlt.
    Das war einer von vielen Gründen weshalb wir uns hier im Sprengel zusammengeschlossen haben und eine Notdienstpraxis gegründet haben.
    Die Notdienstpraxis ist immer rappelvoll, macht Gewinn und man selbst steht nur 2 x im Quartal auf dem Notdienstplan (und kann die Dienste auch abgeben, muss dann allerdings 200 Euro in die Kasse bezahlen - mach ich gerne)



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