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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    logisch betrachtet wäre es ziemlich schräg, wenn zusätzliche abwesenheiten zur ausbildung anerkannt würden... was nicht heisst, dass es nicht so ist, aber blödsinn wäre.
    airmaria
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  2. #7
    endlich fertig! Avatar von lala
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    ...aber wäre es logisch betrachtet nicht auch genauso schräg, diese Abwesenheit für die Höhergruppierung zu werten? In der Zeit hat man ja nicht "ärztlich gearbeitet" (im Gegensatz zum AiP, das ja von vielen im Eingruppierungsstreit nicht als einschlägige ärztliche Tätigkeit angerechnet wird)?
    ...und was ist mit längeren Krankheitsphasen oder auch schon den 30 Tagen Urlaub = 6 Wochen, in denen man nicht ausgebildet wird...?
    Was ist in dem System schon mit Logik zu begreifen



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  3. #8
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    Eigentlich wäre es auch in Bezuf auf Gleichstellung 'gerechter', wenn die Zeit anerkannt ist. Kann man ja als Frau auch nichts dafür, dass man dann eben nicht arbeiten kann. Ist ja soweiso schon Karriere-unförderlich genug mit Kind.
    Das Leben ist kein Ponyhof!



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  4. #9
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    Was ja auch nicht logisch ist, ist finde ich, dass "Vollzeit" alles zwischen 40 Wochenstunden und unendlich bedeuten kann.

    Arbeite ich "normal" 8 Stunden am Tag 5 Tage pro Woche zählt das genauso für die Weiterbildung wie ein 10h-Tag plus 2X12h Dienst jedes 2. Wochenende. Wobei ich bei der 2. Stelle ja viel mehr Erfahrung sammeln kann! (bin trotzdem froh, da nicht mehr zu sein)

    Umgekehrt zählt in manchen Kliniken eine 75%-Stelle als Vollzeit für die Weiterbildung (weil man mit Diensten ja auch auf 40h/Woche kommt ) in anderen nicht.



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  5. #10
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Zitat Zitat von Cooper Beitrag anzeigen
    Eigentlich wäre es auch in Bezuf auf Gleichstellung 'gerechter', wenn die Zeit anerkannt ist. Kann man ja als Frau auch nichts dafür, dass man dann eben nicht arbeiten kann. Ist ja soweiso schon Karriere-unförderlich genug mit Kind.
    nö, es geht um einen - wie auch immer gestalteten - ausbildungsnachweis (ich rede hier immer nur von der anrechenbarkeit auf die facharztausbildung, nicht von der kohle... wobei auch diese einstufung eigentlich den ausbildungssatnd widerspiegeln sollte).
    sonst könnte man übertrieben betrachtet dann irgendwannzu solchen konstellationen kommen: facharztausbildung in 2 jahren, den rest mit kinderkriegen und krankheit verbracht... ist wohl nicht im sinne des erfinders.
    gleichstellung hin oder her, die kinder kann der mann nicht auswerfen!
    airmaria
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