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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    10.01.2009
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    Zitat Zitat von Grombühlerin Beitrag anzeigen

    Arbeite ich "normal" 8 Stunden am Tag 5 Tage pro Woche zählt das genauso für die Weiterbildung wie ein 10h-Tag plus 2X12h Dienst jedes 2. Wochenende. Wobei ich bei der 2. Stelle ja viel mehr Erfahrung sammeln kann! (bin trotzdem froh, da nicht mehr zu sein)
    Fürchte du hast nicht ganz recht. Meine irgendwo gelesen zu haben, dass man den Großteil der Ausbildungszeit am Vormittag abarbeiten muss, sprich eine Ausbildung nachmittags oder in Nachtdiensten ist nicht zulässig.



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  2. #12
    Platin Mitglied
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    03.10.2005
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    vorbei!
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    Z.n. 1. Fachrichtungswechsel
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    @espressa: ich hab mich unverständlich ausgedrückt, ich hatte früher eine Stelle, wo ich extrem viel gearbeitet habe. Eben ca 10-12 h am Tag und mindestestens jedes 2. Wochenende noch Dienste. Ein normaler Arbeitstag enthielt natürlich schon den Vormittag und Nachmittag

    Dann habe ich auf eine gemütlichere Stelle gewechselt, wo ich kaum mehr als 40h pro Woche gearbeitet habe und mich schon manchmal gewundert, dass diese Stelle genauso für die Weiterbildungszeit angerechnet wird,wie die alte Stelle (an der ich viel mehr Zeit verbracht habe)

    Ist mehr eine theoretische Überlegung!



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