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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Workaholic Avatar von synovia
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    Mein Chef hat mir heute ein "Mini-"Gutachten zugeschustert. Ich soll einen Bogen von der BG ausfüllen, sind Fragen zur Erstdiagnose der Krebserkrankung des Patienten und dem weiteren Verlauf. Eine Seite insgesamt. Außerdem wollen sie Befunde mitgeschickt haben.
    Ganz unten auf dem Gutachten steht "Abrechnungsfähig nach UV-GOÄ (Nr. 119) und Zusatzumfang" oder sowas.
    Wie viel darf ich da jetzt berechnen? Hab mal geguckt, für die Ziffer 119 bekommt man 20,68 Euro.
    Ich kenne mich mit der Gutachten-in-Rechnung-Stellung gar nicht aus, hab das noch nie gemacht...
    Wie muss ich die Einnahmen später bei der Steuererklärung angeben?
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



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  2. #2
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Musst du das selber berechnen??? Bei uns gibt es extra eine Gutachtenstelle, die sowas macht. Die holen auch irgendwie ne Kostenzusage ein (sonst wird erst gar kein Gutachten gemacht). Ich mach pro Woche so ein bis zwei solcher Dinger. Leider kriegen wir nur einen Teil von dem Geld - den Rest kriegt der Chef
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  3. #3
    Workaholic Avatar von synovia
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    Gute Frage das mit der Gutachtenstelle... Ich frage wohl morgen mal die OÄ, die kennt sich da aus...
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