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  1. #1
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    19.02.2008
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    Hi ,

    hat mir gerade ein netter Kollege zugemailt:

    http://www.die-welt-ist-keine-ware.d...ibel/index.htm

    m.E. sehr interessant --

    Gruß pieks



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  2. #2
    Hero of the day Avatar von Medimatze
    Mitglied seit
    15.04.2007
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    471
    "Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

    "Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von Medimatze Beitrag anzeigen
    "Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

    Quelle: Arbeitszeitgesetz, § 4*Ruhepausen

    Auch in anderen Pragraphen stehen dort viele schöne Dinge über Arbeitszeiten und Pausen, aber leider gibt es auch § 7 ("Abweichende Regelungen"), wonach sehr viele Ausnahmen zulässig sind, falls sich die Vertragspartner darüber einig sind.



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