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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute,

    ich habe eine kurze Frage hinsichtlich des Freizeitausgleichs bei Diensten.

    Ich habe auch schon die Suchfunktion genutzt, aber ergiebig war sie nicht.

    Bei einer Stelle, die ich gerne annehmen möchte, werden die Dienste mit Freizeitausgleich abgegolten. Ca. 5-6/Monat.

    Ich weiß nicht, wie ich das finden soll.

    In der Nacht ist Anwesenheitspflicht für einen Assistenten.

    Ich sehe den Vorteil nicht. Wenn man Dienst hat und morgens nach der Besprechung nach Hause geht und den Tag frei hat. Das ist der Freizeitausgleich. Verstehe ich nicht. Wenn ich 24h im Haus bin, dann kann man doch nur Heim gehen, oder? Wo ist der Ausgleich?

    Gemäß TV sind die 42h auf fünf Tage auszulegen. Wenn ich dann Freitag Dienst habe, habe ich dann den Samstag frei. Aber den hätte ich doch regulär auch frei. Wo ist der Benefit und der "Ausgleich"?

    Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch und alles ist logisch. Für eine kurze Erklärung wäre ich dankbar.

    Wie ist das bei denen, die die Dienste bezahlt bekommen und nach 24h Heim gehen. Wann müsst Ihr wiederkommen? Da habt Ihr doch auch den Tag frei, oder? Wo ist da der Benefit am Freizeitausgleich?

    Vielleicht noch an die, deren Dienste mit Freizeit abgegolten werden. Kommt zum Grundgehalt noch was hinzu und welche Variante wäre Euch lieber.

    Besten Dank im Voraus!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Ich denke das rechnet sich in Stunden. Wenn du am Fr Dienst hast dann werden fürs Freihaben am Sa keine Minusstunden gerechnet - die hast dann als Plus und kannst dafür Freizeitausgleich nehmen. Oder du hast keine 24h-Dienste sondern nur die Nacht, und den Tag davor und danach frei. Dann sinnvoll wenn die Dienste sehr arbeitsintensiv sind.
    Von ruhigeren Abteilungen hab ich auch schon gehört dass die 24h arbeiten, die ersten 8 normaler Arbeitstag, die 8h Ausgleich am nächsten Tag sind sie nicht da, und 8 fallen untern Tisch. Dafür wird da aber auch geschlafen und nicht durchgerackert.



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  3. #3
    Workaholic Avatar von synovia
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    Semester:
    ach du Schreck - ... schon Facharzt?
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    Für mich ein wenig suspekt, wenn ein künftiger Arbeitgeber mit Freizeitausgleich nach dem 24-h-Dienst wirbt.
    Das ist ja eigentlich seit ein paar Jahren standard und sollte keiner gesonderten Erwähnung mehr benötigen...
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von foucher Beitrag anzeigen
    Ich sehe den Vorteil nicht. Wenn man Dienst hat und morgens nach der Besprechung nach Hause geht und den Tag frei hat. Das ist der Freizeitausgleich. Verstehe ich nicht. Wenn ich 24h im Haus bin, dann kann man doch nur Heim gehen, oder? Wo ist der Ausgleich?

    Es gibt noch eine andere Arzt von Freizeitausgleich:

    Du kannst auch, obwohl Du den Tag nach dem nächtlichen Dienst frei hattest, auf mehr als 40 (bzw. 42 Stunden) pro Woche bzw. auf mehr als 168 Stunden pro Monat, auf die sich Dein Grundgehalt bezieht, kommen.

    Die Stunden, die über die 168 hinausgehen, können Dir bezahlt werden (Bille hat das mal sehr schön als monetäres Upgrade bezeichnet) oder durch zusätzliche Urlaubstage abgegolten werden. Du kannst dadurch auf mehr als die tarifvertraglich festgelegte Anzahl an jährlichen Urlaubstagen kommen. Wenn Du viele Freizeitausgleichsstunden zusammenfasst, kannst Du damit auf zusätzliche Urlaubswochen kommen, was ja auch mal interessant sein kann.



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  5. #5
    Schwesternversteher
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    Ist bei uns auch so geregelt..... du arbeitest von 9-9 Uhr also 24h.....
    9-15:30 AZ dann Bereitschaft bis 7:00 (15,5h) ab 7 AZ bis 9 also gesamt 8h... damit hast du den ersten Tag erarbeitet.... für den Tag den du frei hast müßtest du auch 8 h leisten... aber du gehst ja heim ( Freizeitausgleich) ... daher 15,5 mal 0,85 ( Dienststufe D) = 13,175 - 8h = 5,17h die noch auszuzahlen sind....

    also die einzige Möglichkeit etwas dazuzuverdienen für Dienste..... Freitags entfällt das natürlich bis auf 2 Stunden da Sa/So kein Freizeitausgleich ist daher an diesen Tagen volle Auszahlung ..... oder eben irgendwann die Stunden abfeiern was aber kaum zu realisieren ist....

    Gruß



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