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  1. #21
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    ok 2 Meinungen und jeder glaubt recht zu haben.

    Mein Argument/Beweis: Hab letztes Jahr das ganze durchgemacht. (ZM)
    Hatte am 3.9 keinen Bescheid bekommen und auf Nachfrage per e-mail wurde mir geschrieben, dass OP1 noch nicht geklappt hat, aber dies sich noch ändern könnte, weil es immer wieder Leute gibt, die sich in der Frist nicht einschreiben. Zusätzlich wurde noch geschrieben, dass OP3 geklappt hat und ich daher falls bis zum 23. OP1 nicht klappen sollte, am 23. Zulassung für OP3 kriege.
    (Glücklicherweise wurd es dann doch OP1 am 23.)
    Btw Alle OPs waren ohne AWG oder so.

    Diese Diskussion gibt es leider jedes mal. Aber gut zu wissen, dass dieses Jahr die ZVS es mit Beispielen erläutert und es einige immer noch nicht kapiern

    "Dort kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also noch bis 23. September abwarten. "


    Wenn ihr etwas darüber nachdenkt dann werdet ihr es auch nachvollziehen können: Wenn jemand OP1 nicht geschafft hat, aber OP2, bekommt dann am 2. die Zulassung für OP2. Dann entsteht das Problem, dass er durch AWG Verschiebungen doch noch einen Platz in OP1 bekommen könnte, und die ZVS die erste Zulassung zurückziehen und die zweite zuschicken müsste.



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  2. #22
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    also ich habe das laut ZVS-Seite so verstanden.

    In der ersten Stufe zieht die ZVS eine Zwischenbilanz. Neben den Ergebnissen aller numerischen Ranglisten werden dann bereits einige Hochschulranglisten vorliegen.
    d.h die Listen von Hochschulen die nur nach numerischen Kriterien auswählen liegen schon vor. d.h nach Durchschnitt oder gewichteten Durchschnitt oder Verrechnungen mit TMS-Ergebnissen.
    Ich habe beispielsweise nur solche Hochschulen gewählt. D.h doch eigentlich das ich theoretisch auch schon von OP. 5 ne Zusage bekommen könnte, dachte ich zumindest...da jetzt aber noch ergebnisse von AWGs ausstehen kann sich das natürlich alles noch verschieben.

    aber laut dem Beispiel muss man nicht nur von seiner ersten OP ne Zusage bekommen:
    Beispiel 3:

    Franz K. hat leider das Vorauswahlverfahren seiner ersten Hochschule nicht bestanden. Bei Hochschule Nummer zwei hat er die Vorauswahlwahl überstanden, das Ergebnis der Auswahlgespräche steht allerdings noch nicht fest, so dass hier noch keine Ranglisten vorliegen. Hochschule drei hat ausschließlich nach numerischen Kriterien entschieden. Dort kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also noch bis 23. September abwarten.
    und wenn man nur von seiner OP 1 am 2. September Zusagen bekommen könnte, müsste das ja theoretisch so dann auf der ZVSseite stehen... oder
    Man kann nie wissen, was man wollen soll, weil man nur ein Leben hat, das man weder mit früheren Leben vergleichen noch in späteren korrigieren kann.



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  3. #23
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    aber wie meine Vorrednerin schon meinte abwarten und Tee trinken...am 2. September wird es sich ja zeigen...
    Man kann nie wissen, was man wollen soll, weil man nur ein Leben hat, das man weder mit früheren Leben vergleichen noch in späteren korrigieren kann.



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  4. #24
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    ich dachte eigentlich, dass DONI es so erklärt hat, dass jeder es verstehen müsste.. (zumal er das ganze letztes Jahr ja mitgemacht hat, sollte man ihm auch Glauben schenken...) um jetzt noch die allerletzten Zweifel auszuräumen:

    erstmal ein Zitat von www.zvs.de

    Verfahrensablauf in zwei Stufen

    In der ersten Stufe zieht die ZVS eine Zwischenbilanz. Neben den Ergebnissen aller numerischen Ranglisten werden dann bereits einige Hochschulranglisten vorliegen. Eine große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern wird dann schon eine endgültige Zulassung erhalten. Die anderen müssen sich leider noch zur 2. Stufe gedulden.

    Wie dies im Einzelnen aussieht, kann man am besten an einigen Beispielen verdeutlichen:

    Beispiel 1:

    Peter K. kann an seiner an erster Stelle genannten Hochschule zugelassen werden. Die noch ausstehenden Entscheidungen seiner nachrangig genannten Hochschulen sind für ihn daher ohne Bedeutung. --> er kriegt eine Zulassung für seine 1. OP



    Beispiel 2:

    Ulf B. ist an den beiden erstgenannten Hochschulen im Vorauswahlverfahren gescheitert. Die endgültigen Ranglisten stehen zwar noch nicht fest, aber auf ihnen wird Ulf B. nicht mehr geführt werden, weil er - sportlich gesprochen - den Vorlauf nicht überstanden hat. Von seiner dritten Hochschule wurde er jedoch ausgewählt, so dass auch für ihn das endgültige Ergebnis der Studienplatzvergabe bereits feststeht. --> für alle jetzt nochmal zum Verstehen: Für Ulm B. besteht keine Chance mehr sich zu verbessern da er durch die Vorauswahl durchgefallen ist! Also bekommt er, aber nur weil er bereits an der Vorauswahl gescheitert ist, eine Zulassung für seine 3. OP!!!

    Beispiel 3:

    Franz K. hat leider das Vorauswahlverfahren seiner ersten Hochschule nicht bestanden. Bei Hochschule Nummer zwei hat er die Vorauswahlwahl überstan*den, das Ergebnis der Auswahlgespräche steht allerdings noch nicht fest, so dass hier noch keine Ranglisten vorliegen. Hochschu*le drei hat ausschließlich nach numerischen Kriterien entschieden. Dort kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also noch bis 23. September abwarten. --> Franz K. ist durch die Vorauswahl seiner 1. OP gefallen in der 2. OP gibt es noch keine Ranglisten (aber auch wenn es welche geben würde, und er auf dieser noch keinen Platz hätte, würde es genauso ablaufen!) also kann er sich noch verbessern (z.b. wenn es Ranglisten gibt und Leute sich nicht rechtzeitig einschreiben können, werden neue Plätze frei und die Rangliste wird bis zum 23. überarbeitet und verändert!) und einen Platz an seiner 2. OP bekommen.. den in der 3. hat er zwar sicher aber da er sich noch verbessern kann bekommt er keine Absage und keine Zusage sondern muss bis zum 23. abwarten!



    Ganz wichtig:

    In der 1. Stufe werden nur Zulassungsbescheide und keine Ablehnungsbescheide verschickt.


    Ich hoffe mal, jetzt hat es jeder verstanden udn wenn nicht, darf sich am 2. September bzw. am 23. September jeder selbst davon überzeugen, dass es so ist.



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  5. #25
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    22.04.2009
    Ort
    Wurzburgo
    Semester:
    ;)
    Beiträge
    974
    Oh man ist das alles kompliziert!!!

    Aber manche Unis haben ja gar keine Auswahlgespräche, also sind die schon vorher fertig.

    Wenn man sich nicht mehr in der Liste verbessern kann, dann erhält man am 2. auch Zusagen (/falls Zusage/) von einer anderen OP?
    Oder nicht?????



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