ok 2 Meinungen und jeder glaubt recht zu haben.
Mein Argument/Beweis: Hab letztes Jahr das ganze durchgemacht. (ZM)
Hatte am 3.9 keinen Bescheid bekommen und auf Nachfrage per e-mail wurde mir geschrieben, dass OP1 noch nicht geklappt hat, aber dies sich noch ändern könnte, weil es immer wieder Leute gibt, die sich in der Frist nicht einschreiben. Zusätzlich wurde noch geschrieben, dass OP3 geklappt hat und ich daher falls bis zum 23. OP1 nicht klappen sollte, am 23. Zulassung für OP3 kriege.
(Glücklicherweise wurd es dann doch OP1 am 23.)
Btw Alle OPs waren ohne AWG oder so.
Diese Diskussion gibt es leider jedes mal. Aber gut zu wissen, dass dieses Jahr die ZVS es mit Beispielen erläutert und es einige immer noch nicht kapiern
"Dort kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also noch bis 23. September abwarten. "
Wenn ihr etwas darüber nachdenkt dann werdet ihr es auch nachvollziehen können: Wenn jemand OP1 nicht geschafft hat, aber OP2, bekommt dann am 2. die Zulassung für OP2. Dann entsteht das Problem, dass er durch AWG Verschiebungen doch noch einen Platz in OP1 bekommen könnte, und die ZVS die erste Zulassung zurückziehen und die zweite zuschicken müsste.