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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Seit paar Wochen arbeite ich an einer Universitätsklinik und mir ist heute gesagt worden, dass ich evtl. ab dem neuen Semester einen Studentenunterricht mit gestalten dürfte. Die Oberärztin, die es mir mitgeteilt hat, meinte, wir müssten dann noch eine Sondervereinbarung diesbezüglich abschließen.
    Heißt es in Klartext, dass ich dafür auch Geld bekommen werde? Ist es überhaupt üblich, dass man an der Uni für Studentenkurse zusätzlich bezahlt wird? Schließlich bereite ich mich darauf in meiner Freizeit vor, oder nicht?



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  2. #2
    Banned
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    altes Häschen
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    Normalerweise ist Lehre Bestandteil des Standard-Arbeitsvertrags an einer Uniklinik, und somit vom Grundgehalt abgedeckt. Der Arbeitgeber ist jederzeit berechtigt, Dir irgendeine Zusatzvereinbarung anzubieten. Doch ehrlich gesagt, bezweifle ich sehr, daß die Klinik sich bereiterklären wird, Dich extra für etwas zu bezahlen, wozu Du sowieso durch den Arbeitsvertrag verpflichtet bist. Eher wird es darum gehen, die Zeit, die für Lehre draufgeht, nicht als Arbeitszeit anzurechnen.



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  3. #3
    unsensibel Avatar von Lava
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    In meinem Arbeitsvertrag steht auch drin, dass ich "Lehre geben" muss, wenn mir das aufgetragen wird. Den Studentenunterricht machen bei uns nur die Oberärzte, aber ich denke, das normale dem-PJler-was-Beibringen kann man schon unter "Lehre" verbuchen.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  4. #4
    PJler-Ausbeuterin Avatar von alley_cat75
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    Zitat Zitat von Purpurello Beitrag anzeigen
    Die Oberärztin, die es mir mitgeteilt hat, meinte, wir müssten dann noch eine Sondervereinbarung diesbezüglich abschließen.
    Geld für Studentenunterricht zu bekommen, ist an Unikliniken und Lehrkrankenhäusern unüblich. Die OÄ bekommt dafür auch kein Geld. Die Sondervereinbarung bezieht sich i. d. R. darauf, dass Du während des Unterrichts von Deinen sonstigen Tätigkeiten freigestellt wirst. Bist Du nicht auf Station und einer Deiner Patienten segnet das Zeitliche, kannst Du somit nicht zur Verantwortung gewzogen werden. Auch wenn es kein Geld gibt, werden die Studis Dir dankbar sein. Anders wird es, wenn Du für eine andere Klinik/Institut Unterricht machst. Ich arbeite seit einigen Jahren als externe Dozentin für die Charité und bekomme dafür Geld. Aber die haben auch einen richtigen Arbeitsvertrag mit mir gemacht und mein Arbeitgeber musste dem zustimmen, da Nebentätigkeit.
    ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Kommt alles ein wenig auf die Vertragsgestaltung an. Ich habe beispielsweise zwar an einer Uniklinik gearbeitet, hatte aber keinen Uni-Vertrag (hatten bei uns manche OÄ) sondern einen Landes-KH-Vertrag. Daher gehörte die Lehre als solche nicht zu meinen Aufgaben und wurde aus diesem Grund gesondert bezahlt. Die Kollegen, die einen "richtigen" Uni-Vertrag hatten, bekamen für die gleichen Aufgaben keinen Cent... Bei uns war es dann so, dass wir unsere Stunden, die wir mit Lehre verbracht haben, auf einen gesonderten Stundenzettel eintragen und am Ende des Semesters der Verwaltung einreichen mussten. Gab zwar nicht die Welt, war aber ein nettes "Trinkgeld" nebenher...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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