Normalerweise ist Lehre Bestandteil des Standard-Arbeitsvertrags an einer Uniklinik, und somit vom Grundgehalt abgedeckt. Der Arbeitgeber ist jederzeit berechtigt, Dir irgendeine Zusatzvereinbarung anzubieten. Doch ehrlich gesagt, bezweifle ich sehr, daß die Klinik sich bereiterklären wird, Dich extra für etwas zu bezahlen, wozu Du sowieso durch den Arbeitsvertrag verpflichtet bist. Eher wird es darum gehen, die Zeit, die für Lehre draufgeht, nicht als Arbeitszeit anzurechnen.