Da die Ambulanzen wohl alle auf der gleichen rechtlichen Grundlage basieren dürften, ist es wohl so wie bei uns: Als Privatpatient kannst Du einen ambulanten Termin im KH ohne vorherigen Besuch beim niedergelassene FA bzw. ohne dessen Überweisung wahrnehmen. Als Kassenpatient benötigtest Du eine Überweisung vom niedergelassenen FA, HA ginge nicht.