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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Nee, reicht nicht.

    Und für alle, die privat versichert sind: Ihr müsst euch erst ne Versicherungsbescheinigung von der PKV zuschicken lassen und dann zu ner gesetzlichen (AOK oder so, was halt so am Ort ist) rennen und euch dann eine "Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zur Vorlage bei der Hochschule" holen. Haben zumindest in Aachen wohl total viele vergessen, die liefen da ständig rum und haben gefragt, ob da denn auch alle dran gedacht hätten



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  2. #7
    Man in Bib Avatar von FelixXxXx
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    Nein das reicht nicht.
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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    25.06.2009
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    edit: ok zweimal hätt auch gereicht...



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  4. #9
    Regenerierender Benutzer
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    Irgendwo in der Klinik =)
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    haha okay habs ja verstanden
    gut, dass ich noch meine mitgliedsbescheinigung hier rumliegen hab
    Nein, das Triple-X-Syndrom hat nichts mit Snowboarden oder Base-Jumping zu tun!



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Bjarne Beitrag anzeigen
    haha okay habs ja verstanden
    gut, dass ich noch meine mitgliedsbescheinigung hier rumliegen hab
    nur weils grad danach klingt^^
    es darf auch nicht irgendeine Mitgliedsbescheinigung sein... sondern es muss draufstehen "zur Vorlage bei der hochschule" oder so ähnlich.

    lg



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